Rechtsgutachten im Auftrag desBund für Umwelt und Naturschutz Deutschland“ (BUND): der Bundesverkehrswegeplan ist grundgesetzwidrig, denn insgesamt berücksichtige der Bundesverkehrswegeplan nicht die Belange des Klimaschutzes. Das sei aber nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz erforderlich. So die Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Franziska Heß, die das Gutachten erstellt hat.
„Dieses Gutachten zeigt: Die Fernstraßenplanungen, die zu einer Erhöhung der Treibhausgasemissionen führen, sind mit Grundgesetz und Klimaschutzgesetz nicht vereinbar und müssen von der neuen Bundesregierung sofort gestoppt werden“, sagte BUND-Geschäftsführerin Antje von Broock.

Bundesverkehrswegeplan „nicht verfassungsgemäß“