„Kein anderes Abkommen steht der internationalen Energiewende so im Weg, wie der Energiecharta-Vertrag (ECT). Der Vertrag über die Energiecharta schützt Investitionen der Energiewirtschaft. Er gibt ihnen das exklusive Recht, Staaten vor privaten Schiedsgerichten zu verklagen. Beispiele wie die Milliarden-Klagen gegen den Atomausstieg in Deutschland, den Kohleausstieg in den Niederlanden oder das Verbot von Ölbohrungen in Italien beweisen: Der ECT steht in direktem Konflikt mit dem Pariser Klimaschutzabkommen. Der Vertrag verhindert und verteuert die Energiewende massiv.“
( Umweltinstitut München e.V. )
nähere Hintergrundinformationen zu dem Energiecharta-Vertrag beim Umweltinstitut München e.V.

Energiecharta-Vertrag