„Der Expertenrat der Bundesregierung in seinem Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2022:
Im Jahr 2022 sind die Emissionen gegenüber 2021 von 760 auf 746 Mt CO2-Äq. um 1,9 % gesunken. Wie schon im Jahr zuvor lagen die berichteten Emissionswerte für den Verkehrs- und den Gebäudesektor auch im Jahr 2022 oberhalb der jahresscharf im Klimaschutzgesetz vorgegebenen Zielwerte. Im Gebäudesektor wurde das Ziel bereits im dritten Jahr in Folge verfehlt. Laut § 8 Abs. 1 KSG müssen die zuständigen Ministerien nun innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm vorlegen. ….
Entscheidend ist, dass die derzeit im Klimaschutzgesetz festgelegte Emissionsmenge kumuliert über das Jahrzehnt nicht überschritten werden darf. Dieser Budgetansatz ist ein zentraler Grundgedanke des Gesetzes, betont die stellvertretende Vorsitzende Brigitte Knopf. „Eine mögliche Aufweichung der ausdrücklichen Ressortverantwortung sowie die verschiedenen Überlegungen zur Änderung des Steuerungsmechanismus im Klimaschutzgesetz erhöhen das Risiko für zukünftige Zielverfehlungen, führt Brigitte Knopf aus.“

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Expertenrat: erneute Zielverfehlung von Verkehr und Gebäude