Klima-Demokratie: Fragen an Abgeordnete aus dem Bundestag

Seit mehr als 40 Jahren ist
Klimaforschern und Fachleuten

das Problem des zunehmenden Klimawandels bekannt.

Die Folgen des immer schneller zunehmenden Klimawandels sind schon  heute vor allem auf der südlichen Erdhalbkugel sichtbar – und auch für die zukünftige Entwicklung umfänglich erforscht.

Die Politik aber hat lange Zeit unter der Maßgabe „Wachstum ist  entscheidend“ konkrete Veränderungs-Schritte vermieden, oder sie zumindest so zurückhaltend gestaltet, dass das Problem des Klimawandels deutlich größer anstatt kleiner geworden ist.

Politik hat sich bisher eher daran orientiert,
was dem Bürger „zuzumuten ist“,
was sich politisch durchsetzen lässt,
was den wirtschaftlichen Erfolg nicht behindert,
anstatt
wissenschaftliche Forschungsergebnisse
zur Grundlage politischen Handelns zu machen.

27.03.2023 WPKS:
Lücken in der deutschen Klimapolitik

Seit vor allem die Bewegung Fridays for Future in Zusammenarbeit mit Scientists for Future und Klima-Instituten
das Klima-Thema zum unübersehbaren Tagesgespräch gemacht
und so wichtigen Druck auf den zurückhaltenden Politikbetrieb erzeugt hat,
gibt es Bewegung und neue Impulse in der Politik.

Ohne Zweifel:
das Thema „Klimawandel“ ist ein hochkomplexes – mit vielen Unklarheiten behaftet.
Um so wichtiger ist es, sich auf wissenschaftliche Grundlagen zu beziehen!

 

Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Gesetz für Erneuerbares Heizen

„Ab dem 1. Januar 2024 müssen in den meisten Neubauten Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbarer Energie eingebaut werden. Für alle anderen Gebäude gelten großzügige Übergangsfristen und verschiedene technologische Möglichkeiten. Zudem gibt es eine umfangreiche Förderung, die stärker sozial ausgerichtet ist. Das neue Gebäudeenergiegesetz wurde am Freitag [08-09-2023] im Bundestag beschlossen.“

Quelle:  Die Bundesregierung, Pressemitteilung: Für mehr klimafreundliche Heizungen, 08.09.2023

„Ab Januar 2024 dürfen in Neubauten innerhalb von Neubaugebieten nur noch Heizungen installiert werden, die auf 65 Prozent Erneuerbaren Energien basieren. Für bestehende Gebäude und Neubauten, die in Baulücken errichtet werden, sind längere Übergangsfristen vorgesehen. Dies soll eine bessere Abstimmung der Investitionsentscheidung auf die örtliche Wärmeplanung ermöglichen. ….
Die Wärmeplanung wird in den Kommunen angeschoben. Sie müssen spätestens bis Mitte 2028 (Großstädte Mitte 2026) festlegen, wo in den nächsten Jahren Wärmenetze oder auch klimaneutrale Gasnetze ausgebaut werden. Dieser Prozess soll durch ein Gesetz zur Wärmeplanung mit bundeseinheitlichen Vorgaben befördert werden.

Wer seine Heizung heute oder zukünftig tauschen möchte und dabei auf 65 Prozent Erneuerbare Energie umsteigt, bekommt dies staatlich gefördert. Hierzu wird es eine Grundförderung für alle und weitere Fördermittel für beispielsweise diejenigen geben, die besonders schnell ihre Heizung umrüsten oder für Menschen mit geringem Einkommen. Die maximal mögliche Förderung beträgt 70 Prozent der Investitionskosten.“

Quelle: Die Bundesregierung, Pressemitteilung: Für mehr klimafreundliche Heizungen, 08.09.2023 

 

 

Expertenrat
sieht Klimaziele 2022 nur teilweise erreicht und
ordnet die geplante Klimaschutzgesetz-Novelle ein

Prüfung und Bewertung der Emissionsdaten gemäß § 12 Abs. 1 Bundes-Klimaschutzgesetz

Abschnitt 4  Expertenrat für Klimafragen
§12 Aufgaben des Expertenrats für Klimafragen

(1) Der Expertenrat für Klimafragen prüft die Emissionsdaten nach § 5 Absatz 1 und 2 und legt der Bundesregierung und dem Deutschen Bundestag innerhalb von einem Monat nach Übersendung durch das Umweltbundesamt eine Bewertung der veröffentlichten Daten vor.
(2) Vor der Erstellung der Beschlussvorlage für die Bundesregierung über die Maßnahmen nach § 8 Absatz 2 prüft der Expertenrat für Klimafragen die den Maßnahmen zugrunde gelegten Annahmen zur Treibhausgasreduktion.
(3) Die Bundesregierung holt zu folgenden Maßnahmen eine Stellungnahme des Expertenrats für Klimafragen im Hinblick auf die diesen zugrunde liegenden Annahmen zur Treibhausgasreduktion ein, bevor sie diese veranlasst:
    1. Änderungen oder Festlegungen der Jahresemissionsmengen nach diesem Gesetz;
    2 .Fortschreibung des Klimaschutzplans;
    3. Beschluss von Klimaschutzprogrammen nach § 9.
(4) Der Expertenrat für Klimafragen legt erstmals im Jahr 2022 und dann alle zwei Jahre dem Deutschen Bundestag und der Bundesregierung ein Gutachten zu bisherigen Entwicklungen der Treibhausgasemissionen, Trends bezüglich der Jahresemissionsmengen und Wirksamkeit von Maßnahmen mit Blick auf die Zielerreichung nach diesem Gesetz vor. Darüber hinaus können der Deutsche Bundestag oder die Bundesregierung durch Beschluss den Expertenrat für Klimafragen mit der Erstellung von Sondergutachten beauftragen.
(5) Alle öffentlichen Stellen des Bundes im Sinne des § 2 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes gewähren dem Expertenrat für Klimafragen Einsicht in die zur Wahrnehmung seiner Aufgaben benötigten Daten und stellen diese zur Verfügung. Die Bundesregierung stellt sicher, dass der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen Dritter sowie personenbezogener Daten gewährleistet ist. Der Expertenrat für Klimafragen kann zu klimaschutzbezogenen Themen Behörden, sowie Sachverständige, insbesondere Vertreter und Vertreterinnen von Organisationen der Wirtschaft und der Umweltverbände, anhören und befragen.“
(Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) 2021)
 
Liveübertragung der Bundespressekonferenz am 17.04.2023 um 10:00 Uhr:
…..
Überprüfung der Daten bestätigt erneute Zielverfehlung von Verkehr und Gebäude

Im Jahr 2022 sind die Emissionen gegenüber 2021 von 760 auf 746 Mt CO2-Äq. um 1,9 % gesunken. Wie schon im Jahr zuvor lagen die berichteten Emissionswerte für den Verkehrs- und den Gebäudesektor auch im Jahr 2022 oberhalb der jahresscharf im Klimaschutzgesetz vorgegebenen Zielwerte. Im Gebäudesektor wurde das Ziel bereits im dritten Jahr in Folge verfehlt. Laut § 8 Abs. 1 KSG müssen die zuständigen Ministerien nun innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm vorlegen. ….
Entscheidend ist, dass die derzeit im Klimaschutzgesetz festgelegte Emissionsmenge kumuliert über das Jahrzehnt nicht überschritten werden darf. Dieser Budgetansatz ist ein zentraler Grundgedanke des Gesetzes, betont die stellvertretende Vorsitzende Brigitte Knopf. „Eine mögliche Aufweichung der ausdrücklichen Ressortverantwortung sowie die verschiedenen Überlegungen zur Änderung des Steuerungsmechanismus im Klimaschutzgesetz erhöhen das Risiko für zukünftige Zielverfehlungen“, führt Brigitte Knopf aus und ergänzt: „Dies ist insbesondere kritisch vor dem Hintergrund unserer schon im Zweijahresgutachten festgestellten enormen Herausforderungen für die Erreichung der Ziele für die kommenden Jahre bis 2030.“ ….“
(Expertenrat der Bundesregierung 17.04.2023)

Prüfbericht zur Berechnung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2022 als PDF

Zum Thema „Ressortverantwortung“ siehe die Anlagen 2 und 3 §4 des Bundesklimaschutzgesetzes

 


„Umweltschutz hat Vorrang vor Gewinnstreben und persönlichem Nutzen.
Umweltschädigung ist kriminelles Unrecht.“

 

Das ist die These 1 in den „Freiburger Thesen“ der FDP aus dem Jahr 1971 !

Im vierten Teil „Umweltpolitik“ der Freiburger Thesen ist näher zu lesen: „Die Menschenwürde wird heute zunehmend auch durch Zerstörung der Umwelt bedroht. Die vorgeschlagene Grundgesetzänderung schafft ein Grundrecht auf menschenwürdige Umwelt („Umwelt in bestem Zustand“), schützt die Naturgrundlagen und erschwert über das unvermeidliche Maß hinausgehende schädliche Nutzungen der Umwelt. Der Schutz der Freiheit der Person wird zu einem sozialen Gestaltungsrecht weiterentwickelt.
Ebenso wie Brandstiftung gehört Umweltschädigung zu den gemeingefährlichen Straftatbeständen.
Dies muß in der Novellierung des Strafrechts seinen Niederschlag finden. Gewinnsucht auf Kosten der Umwelt muß hart bestraft werden. Verhängte Geldstrafen müssen auf jeden Fall über dem Gewinn liegen, der durch Unterlassung von Umweltschutzmaßnahmen erzielt wurde.“
(Friedrich Naumann Stiftung: 50 Jahre Freiburger Thesen, Vierter Teil: Umweltpolitik)

Solche Thesen sind längst nicht mehr Basis für politische Arbeit.
Gewinnsucht hat die Überhand behalten – wurde offensichtlich nicht hart bestraft.
Gewinnsucht hat uns in eine existenzielle Abhängigkeit u.a. von russischem Gas und Öl gebracht.

Nach den deutlichen Protesten und auf Grund der ersten Auswirkungen durch die Klimakrise auch in Deutschland
sind politischen Bemühungen zunehmend vorhanden, die Klimakrise zu bewältigen.
Versprechungen werden viele gemacht.
Aber parteiübergreifend gelingt es kaum, zu der notwendigen Geschwindigkeit zu kommen,
die angesichts der zunehmende Krise nötig wäre.

z.B. in Hamburg:

Der Klimabeirat begrüßt, dass wichtige Schritte im Klimaschutz erfolgt sind und
erste Zwischenziele erreicht werden konnten
.
Der Bericht des Senats macht aber auch deutlich, dass
umgehend erheblich mehr Anstrengungen notwendig sind,

um die Klimaschutzziele zu erreichen.“
(Klimabeirat Hamburg, Empfehlung zum Klima-Zwischenbericht, 04.11.2022)

Der Klimabeirat Hamburg ist vom Hamburger Senat eingesetzt.
Er berät den Senat als unabhängiges wissenschaftliches Gremium bei der Umsetzung des Hamburger Klimaschutzgesetzes.

Klimamonitor Hamburg 2023

Indikatoren dür Klimaschutz und Klimaanpassung
In Anbetracht der Dringlichkeit für mehr Klimaschutz und
Anpassung an die Folgen des Klima
wandels
sowie um den klimapolitischen Diskurs in Hamburg zu fördern,
stellt der Klimabeirat
Hamburg

beginnend mit diesem Klimamonitor Hamburg 2023 jährlich öffentlich zugängliche klimarelevante Daten
zusammen
und leitet daraus Trendeinschätzungen zur Dynamik der Hamburger Klimapolitik ab.


Breites Bündnis will mindestens 500.000 neue Wärmepumpen pro Jahr

Wärmepumpen-Gipfel mit Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Klara Geywitz,
Vertreterinnen und Vertreter teil sowohl von Unternehmen wie Verbänden der Wärmewirtschaft, des Handwerks der Gewerkschaften und der Verbraucherschutzverbände.
Dr. Habeck: „500.000 neu installierte Wärmepumpen pro Jahr ab 2024 ist ein starkes Bekenntnis und ein starkes Signal, welches von dem heutigen Wärmepumpengipfel ausgeht. Ich danke allen Beteiligten für diese Entschlossenheit die Transformation unserer Wärmeversorgung schneller voranzubringen. Wir brauchen mehr Tempo. …..“
Seit dem ersten Gipfel im Juni 2022 konnten wir das Akteursbündnis nochmal erweitern. Waren es im Juni noch rund 30 Akteure, so sind es mittlerweile rund 50 Vertreterinnen und Vertreter u.a. aus den Bereichen Handwerk, Industrie, Wohnungswirtschaft, Strom und Netze sowie von Sozialpartnern, Gewerkschaften, Forschung und Wissenschaft. Alle Akteure haben auf der heutigen Sitzung das gemeinsame Ziel noch einmal bekräftigt: Wir wollen ab 2024 500.000 neu installierte Wärmepumpen pro Jahr. Das ist ein ambitioniertes Ziel und vieles muss hierfür verbessert und beschleunigt werden. Daher haben wir heute mit allen Akteuren ein Eckpunktepapier (PDF) mit klaren Prioritäten und Maßnahmen verabschiedet. Im Fokus stehen drei Themen: Produktionsentwicklung, Fachkräfte und Wohnungswirtschaft. Bei allen drei Kernthemen müssen wir deutlich vorankommen und das kann nur gemeinsam gelingen.“
(Pressemitteilung BmWk, 16.11.2022)

Wärmepumpen


Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck
legt am 11.01.2022 die Eröffnungsbilanz Klimaschutz vor.

Robert Habeck: „Die Eröffnungsbilanz Klimaschutz zeigt: Wir starten mit einem drastischen Rückstand. Die bisherigen Klimaschutzmaßnahmen sind in allen Sektoren unzureichend. Es ist absehbar, dass die Klimaziele der Jahre 2022 und 2023 verfehlt werden. Aber wir unternehmen alle Anstrengungen, um den Rückstand wettzumachen. Hierzu müssen wir die Geschwindigkeit unserer Emissionsminderung verdreifachen und deutlich mehr in weniger Zeit tun.“
…..
Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck machte deutlich: „Das alles ist eine Mammut-Aufgabe. Und es wird einige Jahre dauern, bis wir die Erfolge sehen werden. Aber das, was wir jetzt machen, legt die Grundlage dafür, Klimaschutz und Wohlstand zusammenzubringen.“
(Pressemitteilung Energiewende vom 11.01.2022 des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMI)

Sofortmaßnahmen, die das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz zeitnah vorlegen wird:

  • EEG-Novelle: Wir stellen im EEG die Weichen für 80 Prozent erneuerbare Stromerzeugung bis 2030.
  • Solarenergie: Wir entfesseln die Solarenergie mit einem Solarbeschleunigungspaket.
  • Windenergie: Wir erschließen kurzfristige Flächenpotenziale für Wind an Land und beschleunigen mit einem Wind-an-Land- Gesetz den Ausbauprozess.
  • Senkung des Strompreises: Wir schaffen die Grundlage für mehr erneuerbaren Strom zu wettbewerbsfähigen Preisen.
  • Klimaschutzverträge mit der Industrie: Wir werden die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen für die Bereitstellung von Klimaschutzdifferenzverträgen (Carbon Contracts for Difference) als zentrales Instrument zur Unterstützung der Transformation in der Industrie schaffen.
  • Wärmestrategie: Auch in der Wärme streben wir einen sehr hohen Anteil der erneuerbaren Energien an und werden bis 2030 50 Prozent der Wärme klimaneutral erzeugen.
  • Gebäudestandards und -förderung: Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen schaffen wir mit einer zügigen Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes verlässliche Planungsgrundlagen für Investitionen.
  • Wasserstoffstrategie: Wir passen unsere Maßnahmen zum Markthochlauf der Wasserstofftechnologie an, um die Produktion an grünem Wasserstoff gegenüber den bisherigen Plänen zu verdoppeln.

(ausführlich: Eröffnungsbilanz Klimaschutz als PDF-Datei, 2, MB)


Bundeskanzlerin Angela Merkel a.D.:

„Mein politisches Leben ist eigentlich gekennzeichnet ab 1994, als ich Umweltministerin wurde, von der Arbeit für Maßnahmen gegen den Klimawandel,
trotzdem bin ich ja mit wissenschaftlichem Verstand ausreichend ausgerüstet, um zu sehen, dass die objektiven Gegebenheiten erfordern, dass man in dem Tempo nicht weitermachen kann, sondern schneller werden muss.“

die tageszeitung TAZ 23. juli 2021 inland S. 6 „Die Zeit danach noch nicht im Blick“ – Noch einmal geht Angela Merkel vor die Bundespressekonferenz am 22.07.2021

Dazu auch ein Kommentar von Christian Schwägerl, RIFF-Reporter: „Merkels Eingeständnis: Klimapolitik wider besseres Wissen“

Regierungen schließen weltweite Abkommen:

 

Das Pariser Klima-Abkommen von 2015 im Rahmen der jährlich stattfindenden weltweiten Klimakonferenzen der Vereinten Nationen
ist die für internationale und europäische Klima-Politik zur Zeit maßgebende Grundlage.

Es verpflichtet alle Länder zum Klimaschutz und somit
– zu einer Begrenzung der Erwärmung der Atmosphäre auf „deutlich unter 2°Celsius, möglichst bei 1,5°C.
– zum Erreichen von Klimaneutralität bis 2050.
Da die Länder aber freiwillig ihre eigenen Klimaziele setzen können und deren Wirksamkeit nicht geprüft wird, werden die Klimapläne nicht konsequent genug verfolgt – mit den derzeitigen Klimaplänen wird es im Jahr 2100 eher 2,6°C wärmer sein.
Die Vorgaben des Weltklimarates IPCC aus seinem Sonderbericht 2018 werden real nicht berücksichtigt. Wenn man physikalisch orientierte Kriterien der weltweiten Klimaforschung für politische Entscheidungen zu Grunde legt, ergibt sich: die  ab  2018  noch  „erlaubte“  Menge  an  weltweiter CO2-Emission,  das globale CO2-Budget, ist ab 2018 begrenzt auf 420 Mrd.t CO2 (bei Begrenzung der Temperatur-Erhöhung auf 1,5° Celsius).
Bisher bleibt das CO2-Budget in den politischen Entscheidungen weitgehend unberücksichtigt,
obwohl es eigentlich die Basis aller Überlegungen sein muss.

UN-Klima-Konferenzen

Geschichtliches zum Klimawandel

 
Regierungen machen Klimaschutz-Gesetze:

Seit 2019 hat Deutschland das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG).
Mit dem Klimaschutzgesetz werden die Klimaziele für Deutschland bis 2040 gesetzlich normiert. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2021 entschieden, dass in dem Gesetz von 2019 ausreichende Vorgaben für die Minderung der Emissionen ab dem Jahr 2031 fehlen und somit das Gesetz in Teilen mit den Grundrechten unvereinbar war. Das wurde begründet mit dem Artikel 20a des Deutschen Grundgesetztes (GG), der der Regierung die Verantwortung für die künftigen Generationen auferlegt. Außerdem fehlt in dem Bundes-Klimaschutzgesetz eine zuverlässige Einbeziehung des CO2-Budgetansatzes.
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts und die  Bundestagswahl im September 2021 veranlassten die Politik, die wissenschaftliche begründete Sachlage zum Klimawandel ernster zu nehmen.
Im Juli 2021 wurde das Bundes-Klimaschutzgesetz überarbeitet. Darin gibt es graduell erfreuliche Verbesserungen, an dem prizipiellen Manko des Gesetzes hat sich nichts geändert: Ein verlässliches CO2-Budget bleibt als Entscheidung-Grundlage weiterhin unberücksichtigt!

Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG)

 
 
Regierungen schaffen Voraussetzungen, damit Gesetze vor Ort verlässlich und planbar Realität werden:

Die konkrete Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben müsste auf lokaler Ebene in den Bundesländern und Gemeinden stattfinden. Konkrete, verbindliche Klimapläne aber sind bisher eine Seltenheit.
Wie hoch die Emissionen lokal sind, wird nur in Schleswig-Holstein und zum Teil in Baden-Württemberg erfasst. Eine bundesweit zentrale Stelle gibt es dafür nicht. Nach einer Erhebung der taz-die Tageszeitung wissen nur 238 der 401 deutschen Landkreise und kreisfreien Städte, wie hoch die eigenen Werte sind. Ein Viertel der Kreise und Städte besitzt keine Treibhausgasbilanz.
Klimaschutz ist bisher nicht überall Pflichtaufgabe von Kommunen – sondern häufig optional.
(ausführlich: taz – die tageszeitung, 15.05.2021, Sachkunde, Klimaziele für jedes Dorf S. 24)

Zum Beispiel Wedel, eine Stadt in der Nähe Hamburgs in Schleswig-Holstein
Näheres dazu unter  Vor Ort – Wedel

  • Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit veröffentlicht
    Klimaschutz in Zahlen – Fakten, Trends und Impulse deutscher Klimapolitik, Stand Mai 2019.
  • Das Umwelt-Bundesamt veröffentlicht jährlich Berichte über die Treibhausgas-Emissionen der 27 EU-Staaten.

 

Die „Versprechen und Ziele“ der allermeisten Politiker:innen,

die wir in den Nachrichten und Talkschows hören und in den Veröffentlichungen und Wahlprogrammen ansehen können,
deuten hin auf eine Politik, die langfristig zu einer Temperatur-Erhöhung um 2,3°C bis 3,5°C führen wird.
Selbst also das im Pariser Abkommen von 2015 geforderte 2°C-Ziel würde verfehlt werden!

Es hilft nicht, das Pariser Abkommen rhetorisch zu bejahen – aber in der praktischen Politik-Realisierung zu verneinen!
Es hilft nicht, die soziale Frage ständig zu stellen – aber nicht zu beantworten!

 


Es ist schwer nachzuvollziehen,
warum die Regierungs-Politik die Ergebnisse ihrer eigenen Sachverständigen
in entscheidenden Punkten stillschweigend übergeht
,
– z.B. des Sachverständigenrates (SRU), des Wissenschaftlichen Beirates (WBGU), des Weltklimarates (IPCC) –

obwohl sie die Ergebnisse weder in Frage gestellt, noch verneint oder gar widerlegt hat.


Seit der Konferenz „über Umwelt und Entwicklung“ in Rio sind 30 Jahre,
seit dem Erscheinen der Exxon-Studie sind sogar 40 Jahre vertan,
in denen konsequente und nachhaltige Veränderung weltweit
deutlich intensiver möglich gewesen wären.

Alle wissen es, aber keiner mag es laut aussprechen!

Man hat den Eindruck, dass die Politik davon ausgeht,
sie könne die Messlatte des an Klimaschutz-Bemühungen Notwendigen politisch aushandeln.
Aber: Die Messlatte ist durch die Natur gesetzt!

 

weiter: 11. Was sagen Wissenschafts-Institutionen zum Klimawandel?

zurück: 9. Wie können wir den Klimawandel stoppen?

(C) Ed Hawkins (University of Reading) Deutschlands Temperaturen im Überblick bei wetter.de   
Dieser TemperaturCode lässt sich als Klima-Schal stricken: Anleitung