Frage10 / Vertiefung / Gesetze : EEG

wikipedia:
Das deutsche Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Quellen ins Stromnetz und garantiert deren Erzeugern feste Einspeisevergütungen. Seit 2020 erweiterte es schrittweise das vorangehende Stromeinspeisungsgesetz. Während das EEG in Bezug auf den Ausbau der erneuerbaren Energien von der Bundesregierung als erfolgreich eingestuft wurde,[1] werden dessen ökonomische und ökologische Effizienz sowie Teilaspekte wie Ausnahmeregelungen für die Industrie kontrovers diskutiert.

Ziele:

Es soll gemäß Legaldefinition (§ 1 Abs. 1 EEG) im Interesse des Klima- und Umweltschutzes

  • eine nachhaltige Entwicklung der Energieversorgung ermöglichen,
  • die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung durch die Einbeziehung langfristiger externer Effekte verringern (Internalisierung externer Kosten),
  • fossile Energieressourcen schonen und
  • die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Quellen fördern.

Der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromversorgung soll bis zum Jahr 2025 auf 40 bis 45 % und bis 2035 auf 55 bis 60 % erhöht werden (§ 1 Abs. 2 EEG 2014). Während damit ein fester Korridor für den Ausbau der erneuerbaren Energien mit festen Grenzen nach oben und unten festgelegt wurde, gab es in allen vorherigen Versionen des EEG Mindestziele, so dass es keine Obergrenze gab (§ 1 Abs. 2 EEG). Nach der Einführung des EEG im Jahr 2000 ist das Gesetz 2004 und 2009 durch Neufassungen angepasst worden. 2011 wurden umfassende Novellierungen beschlossen, die überwiegend 2012 in Kraft getreten sind, so dass die aktuelle Gesetzesfassung kurz als „EEG 2012“ bezeichnet wird. (wikipedia)


Informationsportal Erneuerbare Energien des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:

„Ziele des Erneuerbare-Energien-Gesetzes
Das EEG ist und bleibt das zentrale Steuerungsinstrument für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Ziel des EEG ist es die Energieversorgung umzubauen und den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis 2050 auf mindestens 80 Prozent zu steigern. Der Ausbau der erneuerbaren Energien erfolgt insbesondere im Interesse des Klima- und Umweltschutzes zur Entwicklung einer nachhaltigen Energieversorgung. Daneben sollen die volkswirtschaftlichen Kosten der Energieversorgung verringert, die fossilen Energieressourcen geschont und die Technologieentwicklung im Bereich der erneuerbaren Energien vorangetrieben werden.“

Clearingstelle EEG / KWKG
Die Clearingstelle EEG|KWKG hilft Ihnen bei der Klärung von Rechtsfragen des EEG und sorgt für schnellere Streitschlichtung bei erneuerbaren Energien.
Das KWKG ist das „Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzt“.
Die Clearingstelle EEG|KWKG klärt sowohl generelle Rechts- und Anwendungsfragen des EEG als auch Streitigkeiten im Einzelfall. Eingerichtet durch das Bundesumweltministerium und fortgeführt vom Bundeswirtschaftsministerium, stehen ihre Dienstleistungen allen offen, die aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) berechtigt und verpflichtet sind.
Einseitige Rechts- oder Projektberatung erbringt sie als neutrale Institution jedoch nicht.