Wir klagen für mehr Klimaschutz!

Die Deutsche Umwelthilfe nimmt mit verschiedenen Klimaklagen die Politik in die Pflicht. Angefangen hat alles mit dem Brief einer 11-Jährigen und zwei Beschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht. Im Januar 2020 haben wir gemeinsam mit Kindern und jungen Erwachsenen aus Deutschland und Betroffenen aus Bangladesch und Nepal die Bundesregierung wegen des unzureichenden Klimaschutzgesetzes verklagt. Die wegweisende Entscheidung des Gerichts bestätigt höchstrichterlich: Die Maßnahmen und Ziele der Bundesregierung für den Klimaschutz genügen nicht, um die Zukunft von jungen Menschen effektiv zu schützen. Das daraufhin veränderte Bundes-Klimaschutzgesetz reicht jedoch bei weitem nicht aus. Deshalb ziehen wir wieder mit neun mutigen Kindern und jungen Erwachsenen vor Gericht!

Mittlerweile haben wir eine Vielzahl von Klagen für mehr Klimaschutz eingereicht, gegen die Bundesregierung, aber auch auf Landesebene. Denn die Klimakrise betrifft uns hier und heute. Hitzewellen, Luftverschmutzung, Extremwettereignisse oder Süßwassermangel nehmen deutlich zu und gefährdet die Lebensgrundlagen heutiger und kommender Generationen weltweit. Die Politik muss jetzt handeln!
(Deutsche Umwelthilfe DUH, Klima-Klagen)

Am 29. April 2021 hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden:

Das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) von 2019
ist in Teilen verfassungswidrig!

– Punkt 2 des Beschlusses:
§ 3 Absatz 1 Satz 2 und § 4 Absatz 1 Satz 3 Bundes-Klimaschutzgesetz vom 12. Dezember 2019 (Bundesgesetzblatt I Seite 2513) in Verbindung mit Anlage 2 sind mit den Grundrechten unvereinbar,
soweit eine den verfassungsrechtlichen Anforderungen nach Maßgabe der Gründe genügende Regelung über die Fortschreibung der Minderungsziele für Zeiträume ab dem Jahr 2031 fehlt.“ (Beschluss des Ersten Senats beim Bundesverfassungsgericht vom 24.03.2021)

zur Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes Nr. 31/2021 vom 29. April 2021
zum Beschluss des Ersten Senats beim Bundesverfassungsgericht vom 24. März 2021


Als Folge dieses Urteils vom Bundesverfassungsgericht wurde das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) 2021 überarbeitet.