ZDFheute am 26.09.2023
Sechs junge Menschen aus Portugal verklagen 32 europäische Staaten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, darunter auch Deutschland. Wie reagieren die Staaten? ….
An diesem Mittwoch beginnt vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die bislang größte Klimaklage der Geschichte. Vor der großen Kammer des Gerichts in Straßburg müssen sich 32 europäische Staaten verantworten, darunter auch Deutschland. Ihnen wird vorgeworfen mit ihrer bisherigen und aktuellen Klimapolitik die Menschenrechte zu missachten. …
Martim Duarte Agostinho und die weiteren Klägerinnen und Kläger argumentieren, dass die 32 Staaten ihre Menschenrechte verletzen, in dem sie nicht schnell genug den Ausstoß von Treibhausgasen reduzieren, die den Klimawandel anheizen. ….
Nach Unterlagen, die ZDF frontal vorliegen, hatten die angeklagten Staaten und auch Deutschland versucht, das zu verhindern. Das Gericht aber behandelt den Fall mit besonderer Priorität, aufgrund der >>Bedeutung und Dringlichkeit der aufgeworfenen Fragen<<.“
( ZDF heute: Klimaklage gegen 32 Staaten: Darum geht’s, Nathan Niedermeier, 26.09.2023, 18:25 )

Dazu auch: LTO Legal Tribune Online, 26.09.2023:
„Wenn die Regie­rungen ver­sagen, muss der EGMR [Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte] ein­sch­reiten
„Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Individualbeschwerde ist nach Art. 35 Abs. 1 EMRK [Europäische Menschenrechtskonvention] ist die Erschöpfung sämtlicher innerstaatlicher Rechtsbehelfe. Die Beschwerdeführenden haben sich aber direkt an den EGMR gewendet. Ihr Argument: Angesichts der fortschreitenden Erderwärmung und den schon jetzt spürbaren Auswirkungen sei es dringend erforderlich, so schnell wie möglich etwas gegen den Klimawandel zu unternehmen.
Die Beschwerdeführenden berufen sich auf eine Verletzung ihrer Rechte auf Leben aus Art. 2 EMRK und auf Achtung des Privat- und Familienlebens aus Art. 8 EMRK. Aufgrund der Waldbrände, die in Portugal seit 2017 jedes Jahr vorkommen, bestehe für sie die Gefahr gesundheitlicher Probleme. Bereits jetzt hätten einige von ihnen Schlafstörungen, Allergien und Atembeschwerden. …..“

( LTO LegalTribuneOnline: „Wenn die Regie­rungen ver­sagen, muss der EGMR ein­sch­reiten“, von Dr. Franziska Kring, 26.09.2023 )

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Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes in Deutschland zum Bundes-Klimaschutzgesetz im Jahr 2021

Klimaklage gegen 32 Staaten vor dem EGMR