Klimaschutz / Windenergie / Sonnenenergie / Atomkraftwerke? : Energie   

Aus dem Kapitel „Energie“ des Klimaplans von German Zero
„Der 1,5-Grad-Klimaplan für Deutschland“:


CO2-neutraler Strom ist der Schlüssel zur Klimawende

Strom aus erneuerbaren Energien wird in Zukunft in deutlich größeren Mengen benötigt werden, um klimaneutrale Energie für die Wärmeversorgung (u. a. Wärmepumpen) und den Verkehrssektor (u. a. Elektromobilität) bereitzustellen und um mit Hilfe von Strom Wasserstoff als Energiespeicher und Rohstoff für chemische Prozesse zu produzieren. Der Ausbau der erneuerbaren Energien muss diesen zusätzlichen Bedarf mit abdecken. Damit dies bis 2035 gelingen kann, müssen wir viel Energie in Industrie, Haushalten und Verkehr einsparen und Energie viel klüger nutzen – zum Beispiel immer dann, wenn es Überschüsse gibt: Neben Windenergie- und Photovoltaikanlagen sind Energiespeicher und Stromnetze auszubauen. Deutschland kann theoretisch seinen eigenen Energiebedarf weitgehend mit in Deutschland erzeugten erneuerbaren Energien abdecken. Ergänzend können wir, wie heute, Energie importieren. Diese kann einerseits als Strom aus Speicherkraftwerken in Skandinavien und aus Solarfeldern in Südeuropa kommen. Andererseits können Energieträger wie Wasserstoff und synthetische Energieträger wie E-Treibstoffe importiert werden. Partnerschaften mit potenziellen Lieferländern sind zu schließen und die notwendigen Infrastrukturen zu schaffen.
(Quelle: Klimaplan bei GermanZero S. 19ff – dort ausführliche Erläuterungen)

GermanZeroWichtige Maßnahmen im Sektor 2: ENERGIE

1. Ein schnelles Handeln der neuen Bundesregierung
In den ersten 100 Tagen ihrer Amtszeit muss sie die wichtigsten Systemfehler und -widersprüche des gegenwärtigen Energiesystems beseitigen.
(GermanZero-Maßnahme: III (Quick Wins) S. 67ff im Maßnahmenkatalog „Energie“)

2. Vor-Ort-Versorgung in Energie-Gemeinschaften
Das neue Energiegesetzbuch schafft die rechtlichen Möglichkeiten für sogenannte Energiegemeinschaften, die Strom aus erneuerbaren Energien dezentral produzieren, speichern, möglichst sektorengekoppelt verbrauchen – und dafür geringere Abgaben zahlen.
(GermanZero-Maßnahme II.2.a S. 51ff im Maßnahmenkatalog „Energie“)

3. Regionale EE-„Kraftwerke“ (EE = Erneuerbare Energien)
Der erforderliche Ausbau von erneuerbaren Energien kann nicht von Energiegemeinschaften allein bewältigt werden. Das neue Energie-Gesetzbuch schafft die Rahmenbedingungen für ein staatlich koordiniertes Ausbauprogramm für Wind- und Solaranlagen in Form von Ausschreibungsverfahren.
(GermanZero-Maßnahme II.2.b S. 55ff im Maßnahmenkatalog „Energie“)

4. Agentur für EE-Ausbau
Eine EE-Ausbau-Agentur ist für dieses Ausschreibungsverfahren zuständig und sorgt auf einer digitalen, sich ständig aktualisierenden Datenbasis dafür, dass der Ausbau nicht nur schnell genug erfolgt, sondern auch räumlich so koordiniert wird, dass eine stabile flächendeckende Energieversorgung gewährleistet wird.
(GermanZero-Maßnahme II.2.b S. 55ff im Maßnahmenkatalog „Energie“)

5. Aufbau einer Wasserstoff-Infrasturktur
Vor allem zur Dekarbonisierung des Industrie-Sektors sind große Mengen Wasserstoff erforderlich. Der Aufbau einer flächendeckenden Infrastruktur für den Transport dieses und anderer Energieträger muss staatlich geplant und koordiniert werden.
(GermanZero-Maßnahme II.3. S. 65ff im Maßnahmenkatalog „Energie“)


Leitsätze und Empfehlungen des „Bürgerrat Klima“ für die deutsche Klimapolitik: ENERGIE

Leitsatz 1 des Handlungsfelds Energie:
Der Staat ist in der Verantwortung einen Rahmen zur Orientierung für die Energiewende zu setzen.
Es soll dabei unbürokratisch, parteiübergreifend und humanistisch im Sinne der Generationengerechtigkeit gehandelt werden.
Die Geschwindigkeit der Energiewende hat Vorrang vor den Kosten, wobei der Endverbraucher finanziell am geringsten belastet werden sollte.
Die Versorgungssicherheit soll gewährleistet bleiben.
Die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger muss durch verstärkte Partizipation gewährleistet werden.

Leitsatz 2 desHandlungsfelds Energie:
Die gesamte Energieversorgung Deutschlands soll bis 2035 zu 70% und bis 2040 zu 90% aus Erneuerbaren Energien gedeckt werden.
Im Stromsektor sollen die 100% bereits bis 2035 erreicht sein.

Empfehlung #1: Jede Kommune muss bis 2023 unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger einen Plan zur Umsetzung der kommunalen Klimaneutralität im Energiesektor bis2030 entwickeln.Quartierskonzepte bieten dafür eine Möglichkeit.Die Kommunen können dabei von unabhängigen Energieberatungsstellen, den Stadtwerken und Verbraucherzentralen unterstützt werden.Die Kommunen können sich für die Erarbeitung und Umsetzung der Pläne zusammenschließen.

Empfehlung #2: Mindestens zwei Prozent der Gesamtfläche jedes Bundeslandes soll für den Ausbau von Photovoltaik und Windenergieanlagen bereitgestellt werden.
Dafür soll eine Bundesbedarfsplanung bis Ende 2022 erarbeitet werden. Es ist die Raumordnung des Bundes in Betracht zu ziehen.
Die Planung der Flächen ist verpflichtend über die Kommunen bis 2023 unter frühzeitiger, verbindlicher Bürgerbeteiligung zu leisten. Regionale Gegebenheiten sind dabei zu beachten. Sind diese Schritte erfolgreich durchlaufen, mündet die Planung in ein Bundesgesetz.
Es ist sinnvoll, das Plansicherstellungsgesetz mit möglichst digitaler Bürgerbeteiligung beizubehalten.
Der Staat als Vorreiter muss öffentliche Flächen zur Verfügung stellen beispielsweise stillgelegte Flughäfen, Tagebauflächen, ungenutzte Agrarflächen, Wasserflächen und Autobahnrandflächen. Flächen, die als Ausgleichsflächen ausgewiesen sind, können auch mit Photovoltaik und Windenergieanlagen bebaut werden, wenn dabei Artenschutz und Klimaschutzziele gleichwertig in Betracht gezogen werden.
Kommunen müssen die Möglichkeit haben, die zwei Prozent Flächenausweisung untereinander auszutauschen. Dabei soll nach Möglichkeit der Energiebedarf der Länder bzw. der Kommunen (inklusive Industrie) berücksichtigt werden.
Industrielle Betriebe sollten verpflichtet werden, ihre ungenutzten Flächen aufzuforsten. Insbesondere ehemalige Kohleabbaugebiete sollen in die Pflicht genommen werden, sofern für die Fächen keine andere klimafreundliche Verwendung vorgesehen ist.

Empfehlung #3: Die Nutzung von Photovoltaik Anlagen auf Dachflächen muss ab 2022 schrittweise verpflichtend eingeführt und in Bebauungsplänen festgehalten werden.
Ab 2022 müssen alle Neubauten mit Photovoltaik Anlagen ausgerüstet werden. Bestehende öffentliche und private sowie Gewerbegebäude müssen ab 2023 nachgerüstet werden, soweit dies technisch möglich und im Sinne der Klimapolitik sinnvoll ist. Bei wesentlichen Umbaumaßnahmen, wie Dachsanierung, ist die Nachrüstung verpflichtend.
Können Eigentümer diese Maßnahmen aus finanziellen oder anderen Gründen nicht selbst durchführen, muss die Verpachtung von Dachflächen ermöglicht werden beispielsweise über einen digitalen Marktplatz.
Förderungsmöglichkeiten für diese Maßnahmen sind von der Politik anzubieten.

Empfehlung #4: Wo möglich sollen landwirtschaftlich genutzte Flächen und Wasserflächen auch für die Stromgewinnung genutzt werden.
Die Doppelnutzung durch Agri Photovoltaik auf geeigneten Flächen sowie Floating Photovoltaik muss gefördert, genehmigungsrechtlich vereinfacht und über Informationskampagnen begleitet werden.
Die Freiflächen Photovoltaik soll als privilegiertes Vorhaben ins Baugesetzbuch aufgenommen werden.

Empfehlung #5: Das Potential von bereits versiegelten Flächen wie Parkplätzen, Brachflächen und ungenutzten Gebäudeflächen muss für den Ausbau von Photovoltaik Anlagen geprüft und genutzt werden.
Diese Maßnahmen steigern die Effizienz der Flächennutzung und vermindern die zusätzliche Versiegelung von Freiflächen.
Dafür müssen Fördermittel unbürokratisch zur Verfügung gestellt werden.

Empfehlung #6: Der Ersatz alter Windenergieanlagen sowie der Bau neuer Anlagen muss kurzfristig durch geänderte Rahmenbedingungen ermöglicht werden.
Dafür müssen zwingend die derzeitigen Mindestabstände für Windenergie- anlagen aufgehoben werden, da neue Anlagen effizienter und schallärmer sind.
Die Ausschreibungspraxis für den Bau von Windenergieanlagen muss überarbeitet werden, sodass der Ausbau der Windenergie schnellstmöglich vorankommt.

Empfehlung #7: Beim Ausbau der Windenergie muss die Beteiligung der Kommunen und Anwohnerinnen und Anwohner künftig stärker im Fokus stehen.
Diese sind schon bei der Standortsuche zu beteiligen. Zudem sollen bundesweite Standards für die finanzielle Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Naturschutz geschaffen und hinzugezogen werden beispielsweise in Form von Gesetzen, Richtlinien oder Verordnungen.
Zur Förderung der Windenergie braucht es vor Ort Aufklärung und neue Räume für Dialog zwischen Politik, Anwohnerinnen und Anwohnern, Land-wirtinnen und Landwirten, etc.

Empfehlung #8: Die finanzielle Teilhabe und die Möglichkeit zur Eigennutzung von PhotovoltaikAnlagen muss gestärkt werden.
Dies soll durch die Reduzierung der EEG Umlage, die auf die Eigennutzung anfällt, geschehen und durch den Entfall der Besteuerung auf den Eigenverbrauch.
Durch diese Maßnahmen wird die Akzeptanz in der Bevölkerung gestärkt und Anreize geschaffen, um in Photovoltaik Anlagen zu investieren.

Empfehlung #9: Bevorzugt für Privatpersonen muss eine langährige, mindestens 20 Jahre lange, vergütete Einspeisung in das Stromnetz ermöglicht werden.
Diese Maßnahme soll eine nachhaltige Planung gewährleisten.

Empfehlung #10: Die Befreiung energieintensiver Industrien von der EEG Umlage muss stufenweise rückgängig gemacht werden, um Deutschland global als energiepositiven Wirtschaftsstandort zu positionieren.
Teile der Mehreinnahmen sollten genutzt werden, um gezielt Technologie- innovationen bei energieintensiven Industrien zu fördern..

Empfehlung #11: Die dezentrale Stromversorgung soll stärker gefördert und ausgebaut werden, sodass die Stromversorgung künftig sowohl aus zentralen wie dezentralen Elementen besteht.
Dafür braucht es gezielte Anreize für Genossenschaften und den Eigenstromverbrauch sowie bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen.

Empfehlung #12: Der Kohleausstieg soll vorgezogen und bis 2030 – statt 2038 – umgesetzt werden.
Dies soll über den europäischen Zertifikatehandel und einen erhöhten CO2-Preis geregelt werden.
Energieerzeugung aus Kohle soll unrentabel werden, damit weitere Entschädigungszahlungen an den aussterbenden Industriezweig vermieden werden.
Wenn Entschädigungszahlungen geleistet werden, sollen Sozialverträglichkeit und Umweltaspekte berücksichtigt werden.
Die Notstromreserve soll perspektivisch auf erneuerbares Gas umstellt werden.

Empfehlung #13: Vor dem Bau von Erneuerbare Energien Anlagen und anderen Infrastrukturmaßnahmen muss ausreichend über die Projekte informiert und das Meinungsbild der Bevölkerung in der Planung berücksichtigt werden.
Dadurch wird die Akzeptanz der beteiligten Bevölkerung erhöht, nachträgliche Konflikte vermieden und das Verfahren beschleunigt, ohne die Bürgerinnen und Bürger zu übergehen.
Diese Partizipation erfolgt auf effiziente Weise in digitaler Form und zum Beispiel durch kommunale „Mini Bürgerrätte“.

Empfehlung #14: Bürger-Energiegenossenschaften und Bürger-Energiegesellschaften sollen bei der Finanzierung und dem Ausbau von erneuerbaren Energiesystemen gefördert werden.

Empfehlung #15: Der Verbraucherstrompreis sollte sich flexibler an Angebot und Nachfrage von Energie im Stromnetz orientieren.
Dafür ist eine flächendeckende Einführung von intelligenten, digitalen Stromzählern (Smart Meter) erforderlich und muss mit der Datenschutzgrundverordnung abgestimmt werden.

Empfehlung #16: Elektroautos sollen gegen einen finanziellen Ausgleich als Zwischenspeicher für überschüssigen Strom genutzt werden.
Hierfür muss eine intelligente und flächendeckende Lade und Speicherinfrastruktur insbesondere vor Unternehmen und Betrieben geschaffen werden.
Während der Nutzung der Batterien als Speicher für das Stromnetz können beispielsweise Punkte über eine App gutgeschrieben werden, die später zur Ladung an anderer Stelle genutzt werden können.
Die private Nutzung der Elektroautos als Speicher sollte aber gegenüber der öffentlichen Nutzung Vorrang haben.Die Entwicklung einheitlicher und genormter Batterien sowie Ladeinfra- strukturen muss durch ein Gesetz vorangetrieben werden. Dieses muss in Abstimmung mit der EU bis 2023 beschlossen werden.

Empfehlung #17: Die Digitalisierung und die damit verbundene Infrastruktur insbesondere Glas- Faserkabel und Mobilfunknetze im ländlichen Raum müssen vorangetrieben und ausgebaut werden.
Als wichtiges Werkzeug der Energiewende legt die Digitalisierung die Grundlage für eine flexible und transparente Stromnutzung sowie für technische Innovationen.
Der flächendeckende Glasfaserausbau muss zu 100% bis 2025 entsprechendden Zielen der derzeitigen Bundesregierung umgesetzt werden.

Empfehlung #18: Deutschland soll existierende internationale Energiepartnerschaften vertiefen, stärken und weltweit für den Ausbau erneuerbarer Energien werben.
Europaweit sollen geografisch sinnvolle Energieverteilungsnetze zur lokalen Energieversorgung geschaffen werden.

Empfehlung #19: Die geplante kurze Lebensdauer von Elektrogeräten muss abgeschafft werden.
Die Mindestgarantie auf Elektrogeräte soll auf 10 Jahre ausgeweitet werden.
Die Hersteller müssen in diesem Zeitraum die Verfügbarkeit entsprechender Ersatzteile gewährleisten.
Hierdurch werden Anreize für qualitativ hochwertige Produkte geschaffen und somit der Wegwerfgesellschaft entgegengewirkt.

Empfehlung #20: CO2-bindende Renaturierung soll über natürliche C02-Speicher wie Moore und Bäume umgesetzt werden, nicht über CO2-Speicher bzw. Kammern unter der Erde.

aus: Empfehlungen für die deutsche Klimapolitik, S.27ff    von: Bürgerrat Klima


 

Aus dem 5. Kapitel des Berichts vom Wuppertal Institut
„CO2-neutral bis 2035: Eckpunkte eines deutschen Beitrags zur Einhaltung der 1,5°C-Grenze“:

5. Energiewirtschaft

Die Energiewirtschaft stieß 2019 nach vorläufigen Angaben des Umweltbundesamtes
Treibhausgase in Höhe von 246 Mt [Mega-Tonnen] CO 2 -Äquivalente aus.
Damit war sie für rund 30 Prozent der gesamten deutschen Treibhausgasemissionen verantwortlich.
Dabei dominieren in dem Sektor die Emissionen aus der Strom- und Wärmeerzeugung.

Um bereits bis 2035 eine vollständig auf erneuerbaren Energien beruhende Stromerzeugung realisieren zu können,
ist insbesondere ein gegenüber den vergangenen Jahren deutlich
schnellerer Ausbau von Windkraft und Photovoltaik notwendig.
Bis 2035 erscheint dann ein Ausbau von jährlich mindestens etwa 25 bis 30 GW [Giga Watt]
an neuen Windenergie- (on- und offshore) und PV-Anlagen
[Photovoltaik-Anlagen] sinnvoll.
[„On shore“ steht im Englischen für „an Land“, „off shore“ bedeutet „vor der Küste“.]
Der tatsächliche Ausbau lag in den Jahren 2018 und 2019 im Durchschnitt hingegen nur bei 6 GW pro Jahr.
Die aktuellen Ausbauziele der Bundesregierung für das Jahr 2030 erfordern einen jährlichen Ausbau von etwa 10 GW.

Sollte bereits bis 2035 der Import sehr großer Mengen klimaneutraler Brenn- und Kraftstoffe möglich sein,
könnte sich der nötige Zubau an erneuerbaren Energien auf mindestens 15 GW pro Jahr reduzieren.
Auch das wären jedoch noch deutlich mehr, als die aktuellen Regierungsziele vorsehen.
Andererseits könnte der Ausbaubedarf sogar bei bis zu rund 40 GW pro Jahr liegen,
falls bis 2035 nur geringe Importe klimaneutraler Energieträger möglich sein sollten

und sich zudem keine starken gesellschaftlichen Trends zu suffizienteren Lebensstilen ergeben.

Eine starke Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien erfordert neue energiepolitische Maßnahmen.
Eine Belebung des Ausbaus der Onshore-Windenergie kann nur über ein Bündel an Maßnahmen erreicht werden.
Hierzu gehört eine stärkere Beteiligung der Kommunen an den Einnahmen.
Im Bereich der PV sollte über eine Installations- bzw. Nutzungspflicht
auch über den Neubau hinaus (etwa bei Dachsanierungen) nachgedacht werden.

In einem klimaneutralen Energiesystem ist zudem mit einem Bedarf an Wasserstoff
und gasförmigen sowie flüssigen synthetischen Energieträgern in einer Größenordnung
von wahrscheinlich etwa 400 bis 900 TWh pro Jahr
zu rechnen.
[TWh = Tera Wattstunde 1TWh=1Billion Wattstunden(Wh)=1Milliarde Kilowattstunden8kWh)]

Ein Teil dieses Bedarfs sollte über eine inländische Erzeugung von Wasserstoff mittels Elektrolyse gedeckt werden.
Wird bis 2035 eine inländische Bereitstellung von 150 bis 200 TWh Wasserstoff als angemessen angenommen,
könnte bis dahin eine Kapazität an Elektrolyseuren in Höhe von mindestens 40 und bis zu 90 GW notwendig sein.
[Elektrolyseur = Vorrichtung, in der mit Hilfe elektrischen Stromes eine chemische Reaktion = Elektrolyse stattfindet.
Elektrolyse = u.a. Gewinnung von Wasserstoff aus Wasser]
Die Bundesregierung strebt bis 2035 eine entsprechende Kapazität in Höhe von maximal 10 GW an.

Zumindest ein Teil des Bedarfs an klimaneutralen Brenn- und Kraftstoffen wird zukünftig
aber voraussichtlich aus Ländern mit besonders guten Erneuerbaren-Energien-Bedingungen importiert werden müssen.
Um eine ausreichende Verfügbarkeit zu gewährleisten und die Voraussetzungen für einen solchen Import zu schaffen,
sind frühzeitige Kooperationen mit anderen Ländern einzugehen.

Wuppertal Institut, „CO2-neutral bis 2035: Eckpunkte eines deutschen Beitrags zur Einhaltung der 1,5°C-Grenze“, Oktober 2020, S. 40

 

 


 

 

Empfehlungen von „Agora“ + „Klimaneutralität“ zum Klimaziel
„CO2-Ausstoß
um mindestens 65% bis 2030 im Vergleich zu 1990 senken“

Da eine Elektrifizierung der anderen Sektoren und die Produktion von Wasserstoff große CO₂-freie Strommengen erfordern, schlagen die drei Organisationen ein breites Bündel von Maßnahmen vor, mit dem ein schneller Ausbau der Erneuerbaren Energien gelingen kann. Deren Anteil am Stromver­brauch soll bis 2030 auf mindestens 70 Prozent steigen. Mit konkreten Gesetzesvorschlägen wird aufgezeigt, wie für Windenergieanlagen zusätzliche Flächen verfügbar gemacht werden können, die Genehmigungsverfahren gestrafft und der Zielkonflikt mit den Belangen des Artenschutzes durch Schutzabstände gegen Vogelschlag konstruktiv aufgelöst werden kann. Darüber hinaus soll auch der Bau von Offshore-Anlagen forciert und die Erzeugung von Solar­energie in Freiflächenanlagen gestärkt werden. Für Neubauten und Dachsanierungen soll die Errichtung von Solaranlagen zum verbindlichen Standard werden.
Des Weiteren schlagen die drei Thinktanks einen nationalen CO₂-Mindestpreis für den Stromsektor vor. Dieser solle den CO₂-Preis im Rahmen des europäischen Emissionshandels nach unten absi­chern, 2025 bei 50 Euro starten und bis 2030 auf mindestens 65 Euro steigen. Baake: „Damit wird die Kohleverstromung bis 2030 beendet.“

50 Maßnahmen-Vorschläge von Stiftung Klimaneutralität, Agora Energiewende und Agora Verkehrswende
Der gesamte Maßnahmen-Katalog „Politikinstrumente für ein klimaneutrales Deutschland“ (PDF 1MB)

 

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