Klimaschutz / Energie / Industrie / Verkehr / Wärmepumpen : Gebäude   

Klimaschonend heizen, wohnen und bauen

Ein 3-Minuten-Erklärvideo zeigt,
wo beim Heizen, Wohnen und Bauen Treibhausgase ausgestoßen werden
und welche weniger klimaschädlichen Alternativen es in diesen Bereichen gibt.
Das Video ist im Rahmen des Projektes „D
ie Klimadebatte“ entstanden.

Das Projekt „Die Klimadebatte“ ist ins Leben gerufen von „Mehr Demokratie e.V.“,
näheres auf der website „Die Klimadebatte

 


swr 21.03.2023 : Wir können auch anders

Wenn es ums Klima geht, scheint vieles oft schwierig und kompliziert – aber ist wirklich alles so hoffnungslos?
Anke Engelke, Bjarne Mädel, Annette Frier, Axel Prahl, Sebastian Vettel, Pheline Roggan und Aurel Mertz sind
auf der Suche nach guten Nachrichten: Auf ihrer Reise besuchen sie Menschen, die nicht jammern, sondern anpacken in den Bereichen Energie, Mobilität, Landwirtschaft, Ernährung, Wohnen und Natur.

Folge 2: Wohnen und Bauen

CO2-Sparen beim Bau? Anke Engelke, Axel Prahl und Annette Frier zeigen, wie
leerstehende Büros in günstigen Wohnraum verwandelt werden,
ein ganzes Fußballstadion recycled wird und
alte Häuser durch eine Fertig-Ummantelung saniert werden.


 

Aus dem Kapitel „Gebäude“ des Klimaplans von German Zero
„Der 1,5-Grad-Klimaplan für Deutschland“:

Energetische Gebäudesanierung und hocheffiziente Haustechnik
Finanzielle Anreize und fairen Ausgleich schaffen

Die Treibhausgasemissionen der Wärmenutzung in Gebäuden (14,6 % des deutschen Treibhausgas-Ausstoßes) tragen einen erheblichen Anteil zu unserem CO2-Fußabdruck bei. Die beiden zentralen Aufgaben in diesem Bereich sind zum einen die hochwertige energetische Gebäudesanierung und zum anderen die Umstellung auf hocheffiziente, klimaneutrale Versorgungstechniken (v. a. Wärmepumpen, Solarthermie, Abwärmenutzung, klimaneutrale Fernwärme und BHKWs, die mit E-Brennstoffen laufen).
Der größte Anteil der Treibhausgasemissionen kommt aus dem Gebäudebestand, der bisher nur zu ca. 14 % ausreichend energetisch saniert ist. Insgesamt verbraucht der Gebäudesektor immer noch im Durchschnitt zwischen 650 und 750 TWh für Raumwärme und Warmwasser (je nach Witterung). Lediglich 20 TWh werden mittels erneuerbarer Energien gedeckt. Soll das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestandes erreicht werden, muss dieser Bedarf mindestens um 70 % auf dann 195 bis 225 TWh sinken. Effizienz nimmt daher die Schlüsselrolle für die Energiewende im Gebäudesektor ein. Durch sehr gute Wärmedämmung kann der Heizenergieverbrauch unserer 22–23 Mio. Gebäude um bis zu 80 % gesenkt werden. Dies schafft die Voraussetzung für den Einsatz von Wärmepumpen, die mittels EE-Strom versorgt und durch geringen Wärmebedarf auch effizient betrieben werden können. In Gebäuden, in denen der Heizenergieverbrauch aus dringenden Gründen, wie z. B. dem Denkmalschutz höher bleiben muss, setzt die Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energien mit gleichzeitiger Unterstützung der Stromnetze an: Nah- und Fernwärme aus BHKW, Gasdampfturbinen und GuD-Kraftwerken, gebäudezentrale thermisch solare Erzeugung usw.
Die Sanierungsquote muss kontinuierlich gesteigert werden – von derzeit 0,8 % auf mindestens 5 % im Jahr 2027. Jeder Sanerierungsanlass muss genutzt werden, um auf einem Niveau zu sanieren, das mit den Klimaschutzzielen kompatibel ist – also mit maximaler Sanierungseffizienz. Um die Sanierungsquote und die Sanierungseffizienz wie beschrieben zu steigern, sind unter Berücksichtigung möglicher Produktivitätssteigerungen innerhalb der nächsten 5 Jahre ca. 500.000 neue Arbeitsplätze im Bauhandwerk zu schaffen. Dies lässt sich nur dann erreichen, wenn für alle Beteiligten attraktive Bedingungen und Planungssicherheit geschaffen werden. Finanzielle Anreize und fairen Ausgleich schaffen.
Für die Treibhausgasemissionen der Wärmenutzung in Gebäuden sind viele Millionen Einzelakteure verantwortlich: Eigentümer von Einzel- und Mehr-familienhäusern, Wohnungsgesellschaften, Wohnungskonzerne, Immobilienfonds und die öffentliche Hand, aber auch Mieterinnen und Mieter. Für alle gilt bisher in den meisten Fällen: Eine anspruchsvolle Wärmedämmung und der Umstieg auf erneuerbare Energien ohne gezielte Förderung ist auf kurze Sicht unwirtschaftlich. Die Folge: Der Energieverbrauch für Gebäude stagniert in den letzten zehn Jahren auf einem unverändert hohen Niveau – die Sanierungsquote ist zu niedrig, und die stattfindenden Sanierungen senken den Energiebedarf oft nicht ausreichend.
Dies liegt maßgeblich daran, dass fossile Heizstoffe zu billig sind, weil die bei der Nutzung entstehenden Umweltschäden im Preis nicht ausreichend abgebildet sind. Gleichzeitig sind die bestehenden Förderprogramme unübersichtlich und haben ein deutlich zu geringes Budget. Das Prinzip, dass nur solche Maßnahmen gefördert werden, die nicht ohnehin vorgeschrieben sind, muss verändert werden. Dabei muss darauf geachtet werden, dass nur solche Dinge gefördert werden, die mit den Klimaschutzzielen kompatibel sind, denn: Sowohl für den Gebäudebestand als auch für Neubauten fehlen ausreichende Anforderungen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen. Der Großteil der in den letzten Jahren durchgeführten Sanierungsmaßnahmen wurde mit zu geringen Einsparzielen durchgeführt. Das hat zur Folge, dass auch diese Gebäude langfristig nochmals saniert werden müssen.
(Quelle: Klimaplan bei GermanZero S. 34ff – dort ausführliche Erläuterungen)

GermanZero – Wichtige Maßnahmen im Sektor 5: GEBÄUDE & WÄRME

1. Steigerung der Rate energetischer Sanierungen
Die energetische Sanierungsrate wird durch zielgerichtete Förderung, Klimaberatung und Sanierungspflicht von derzeit einem auf jährlich vier Prozent erhöht. Sanierungskosten werden sozial gerecht zwischen Mieter*innen, Vermieter*innen und Staat aufgeteilt.
(GermanZero-Maßnahme: I. S.282ff im Maßnahmenkatalog „Gebäude und Wärme“)

2. Ausstieg aus fossilen Heizstoffen
Ölheizkessel werden nicht mehr eingebaut, Gasheizungen nur unterstützend eingesetzt, um Spitzenlasten abzufangen. Steigende Kosten für fossile Brennstoffe aufgrund der CO2-Bepreisung und die Entlastung des Strompreises bieten Anreize zum Ausstieg aus Öl und Gas und machen Wärmepumpen attraktiv.
(GermanZero-Maßnahme: II. S.302ff im Maßnahmenkatalog „Gebäude und Wärme“)

3. Effizientere Wohnraumnutzung
Kommunale Aktionsstellen beraten zu Umzug, Untervermietung und Wohnungstausch, um eine effizientere Wohnraumnutzung zu unterstützen. Die bauliche Teilung von Einfamilienhäusern wird finanziell gefördert.
(GermanZero-Maßnahme: VII. S.334ff im Maßnahmenkatalog „Gebäude und Wärme“)

4. Bestandsnutzung statt Neubau
Hürden für Nutzungsänderungen und Umbauten im Bauordnungsrecht werden abgebaut. Für den Abriss von Gebäuden gilt künftig eine Genehmigungspflicht.
(GermanZero-Maßnahme: VIII.3. S.347ff im Maßnahmenkatalog „Gebäude und Wärme“)

5. Klimaneutrale und kreislauffähige Neubauten
Neubauten verbrauchen im Betrieb keine Energie mehr (Null-Energiehaus). Die CO2-Bilanz ihres Lebenszyklus überschreitet eine bestimmte Grenze nicht. Bei Beantragung einer Baugenehmigung wird ein Rückbaukonzept vorgelegt.
(GermanZero-Maßnahme: VIII.3. S.347ff + IV. S.316 im Maßnahmenkatalog „Gebäude und Wärme“)


 

 

Wärmepumpen

Leitsätze und Empfehlungen des „Bürgerrat Klima“ für die deutsche Klimapolitik: GEBÄUDE – WÄRME

Leitsatz 1 des Handlungsfelds Gebäude und Wärme:
Um das 1,5°C Ziel zu erreichen, sind Bund, Länder und Kommunen aufgefordert, die Wärmewende durch begleitende Gesetzgebung und eine entsprechende Finanzierung in den nächsten zwei Legislaturperioden entscheidend voranzubringen.

Leitsatz 2 des Handlungsfelds Gebäude und Wärme:
Gleichzeitig soll die Akzeptanz der Wärmewende durch breit angelegte Informationskampagnen und durch einen fortlaufenden Dialog zwischen allen Beteiligten gefördert sowie der Stellenwert der Handwerksberufe in diesem Bereich erhöht werden.

Empfehlung #1: Die Politik soll für umfassende Informationen und Transparenz zu Beratung und Förderung im Bereich der klimaeffizienten Gebäudesanierung und Wärmeversorgung sorgen, um bis 2023 95% der Menschen erreicht zu haben.
Beispielhaft ist hier eine analoge und digitale Informationskampagne in Form einer nationalen Klimawoche. Dazu zählen unter anderem auch die öffentlichrechtlichen Medien, Sozialen Medien, privaten Sender und ein zentrales Online Portal zur transparenten Beratung. Dies soll initiiert durch die Bundes-regierung auf allen Ebenen der Gesellschaft und Politik stattfinden.

Empfehlung #2: Bis 2036 sind alle öffentlichen und behördlichen Gebäude, die baulich geeignet und von der Nutzung relevant sind, (von Bund, Ländern und Kommunen) klima-neutral energetisch saniert und nehmen so eine Vorbildfunktion ein. Hier gilt eine Priorisierung von besonders sanierungsbedürftigen Gebäuden.

Empfehlung #3: Bund und Kommunen fördern energetische Sanierung für Wohngebäude nach einem Finanzierungsschlüssel.
Dazu gehört z.B.:
Dieser sieht vor, dass (einkommensschwache) Familien mit bis zu 70% gefördert werden, für (einkommensstarke) Haushalte mit einer hohen Wohnfläche pro Person fällt die Förderung deutlich geringer aus.

Empfehlung #4: Die Finanzierung energetischer Gebäudesanierung von Wohngebäuden ist ab 2023 auf 4 Säulen zu stellen:
Eigentümeranteil 20%, Mieteranteil 10%, Bund 50%, Kommune 20%.
Bei unvermieteten Wohngebäuden übernimmt der Eigentümer den Mietanteil.
Der Mieteranteil wird als zeitlich begrenzter Bankkredit (Minimum Laufzeit: 10 Jahre) vom Vermietenden verwaltet und wird monatlich abbezahlt. Eine Mieterhöhung darf maximal 8% betragen.

Empfehlung #5: Um einem Fachkräftemangel im gesamten Handwerk entgegenzuwirken muss der Bund die Ausbildungs und Arbeitsverhältnisse reformieren.
Dazu müssen ab sofort:
Berufsschulen und ausbildende Betriebe im Bereich Handwerk finanziell in den Bereichen energetischer Sanierung und Nachhaltigkeit gefördert werden.
Lehrkräfte sollten verstärkt für das Handwerk ausgebildet werden.
Auch kleinere Betriebe finanzielle Hilfen erhalten um ausbildungsfähig zu werden.
die Arbeitsbedingungen für die im Handwerk Beschäftigten verbessert werden. Dies erfolgt in Form von besserer Bezahlung, gesundheitsfördernder Maßnahmen ( z.B. Massage, Physiotherapie), Coaching Möglichkeiten und mehr Urlaubstagen.
Weiterbildungen bezüglich energetischer Sanierung und neuartiger Techniken verpflichtend werden.
Umfangreiche Umschulungsprogramme für Fachkräfte aus der Autoindustrie und fossiler Energieerzeugung zu Sanierungshandwerkern und -handwerkerinnen gestartet und umgesetzt werden.
Fachkräfte sollten in den nächsten 10 Jahren verstärkt aus dem Ausland angeworben werden, um den aktuellen Fachkräftemangel zu überbrücken.

Empfehlung #6: Für jedes Gebäude muss bis zum Jahr 2024 eine Einschätzung mit einer Sanierungsampel erstellt und eine kostenlose Sanierungsberatung zur Verfügung gestellt werden.
Zur Steuerung des Sanierungsfortschritts, werden die Daten einheitlich in einer zentralen Datenbank gesammelt. Die sanierungsbedürftigsten Gebäude sollten schneller saniert werden als bereits energie effizientere Gebäude. Nach der Sanierung muss ein abschließendes Gutachten zur Energieeffizienz erstellt werden. Jede Kommune gibt ihren Bürgerinnen und Bürgern ab sofort das Recht auf kostenlose energetische Sanierungsberatung durch staatlich geprüfte und zertifizierte Sanierungsberater und beraterinnen.

Empfehlung #7: Die Politik muss bei energetischer Sanierung auf unschädliche und ökologische Baustoffe setzen und diese fördern. Alle Baustoffe sollten in einer Kreislaufwirtschaft verwertbar sein. Nicht nachhaltige Alternativen werden deutlich stärker besteuert.

Empfehlung #8: Die Kommune soll das Ehrenamt im Bereich Wärme und Klima unterstützen, in dem sie bürgerschaftliches Engagement fördert (z.B. als Klimaclub, Verein, Klimarat) und dieses mit Ressourcen unterstützt.
Die Kommunen sollen den ehrenamtlich Engagierten beratend zur Seite stehen und entsprechend fördern. Ehrenamtliche Tätigkeiten sollen in der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit sichtbar gemacht werden.

Empfehlung #9: Zur erforderlichen Beschleunigung der Prozesse in allen Arbeits und Bauphasen fördern Bund, Länder und Kommunen digitale Arbeitsprozesse um die Sanierung von Altbestand und den Betrieb von Neubauten zu optimieren.
Die Anforderungen an die Digitalisierung werden in öffentlichen Ausschreibungen mitberücksichtigt. Start-Ups mit innovativen Lösungen in diesem Bereich erhalten Förderungen.

Empfehlung #10: Eine bundesweit standardisierte, zukunftsfähige Dateninfrastruktur dient als Planungsgrundlage für vernetzte Betrachtungen im Bereich der Gebäudesanierungund Wärmeplanung.

Empfehlung #11: Die Bundesregierung soll ein Recht darauf schaffen, dass erneuerbare Energieträgerimmer günstiger sind als fossile Energieträger.
Die Politik soll steuerliche Erleichterungen und weitere finanzielle Förderungen für die klimaneutrale Wärmeversorgung einführen und Subventionen für umwelschädliche Wärmeversorgung streichen. Fossile Energieträger werden zusätzlich besteuert.

Empfehlung #12: Der Bund und die Länder fördern finanziell und organisatorisch die Kommunen bei der Erstellung der Sanierungs- und Wärmepläne.

Empfehlung #13: Bundesmittel müssen umgelagert (z.B. Subventionen an verursachende Unternehmenstreichen und Steuergelder/Haushalt der Bundesregierung neu ausrichten), sodann an die Kommunen weitergeleitet und in klimaneutrale Wärmeversorgung und Gebäudesanierung investiert werden.
Mittel für Erneuerbare Energien müssen mindestens in gleicher Höhe bereitgestellt werden, wie bislang für Subventionen und Entschädigungszahlungen, fossile und klimaschädlichere Technologien und Infrastrukturen aufgewendet wurden.

Empfehlung #14: Die Regierung soll ein Einbauverbot von Öl- und Gasheizungen ab 2026/28 erlassen. Zusätzlich soll die Regierung ein Ampelsystem für Heizungen einführen.
Dadurch sollen besonders klimaschädliche Heizungen zuerst ausgetauscht werden. Der Austausch der schädlichsten Heizungen soll in Schritten von 5%-Punkten jährlich geschehen.

Empfehlung #15: Die europaweiten Erfahrungen (z. Bsp. aus Dänemark und den Niederlanden) helfen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene zu lernen, zum Beispiel im Rahmen neuer und bestehender (Städte)- Partnerschaften.
Eine europäische Datenbank sammelt Best-Practice Beispiele zu allen Bausteinenerfolgreicher Wärmewende und Gebäudesanierung. Als Vorbild für kommunale Wärmeplanung in Deutschland wird die Wärmeplanung in Baden-Württemberg herangezogen.

Empfehlung #16: Die Kommune soll eine Datenbank von Eigentümerinnen und Eigentümern von energieeffizienten Modellhäusern bereitstellen, die auf ehrenamtlicher Basis bereit sind ihre sanierten Häuser anderen interessierten Personen vorzustellen.

Empfehlung #17: Der Bund schafft bis 2022 Grundlagen für die Bildung von überregionalen Taskforces für die Wärmeplanung und deren bauliche Umsetzung sowie den internationalen Austausch für die Beauftragung von externen Fachkräften, um dem akuten Fachkräftemangel zu begegnen.

Empfehlung #18: Die Wärmeplanung soll verpflichtende Aufgabe der Kommunen werden.
Der Wärmeplan beinhaltet Informationen zum Gebäudebestand, Wärme- bedarf (Monitoring) und konkrete Maßnahmen wie man den Wärmebedarf klimaneutral gestalten kann.
Der Bund verpflichtet und begleitet die Länder und ihre Kommunen ab 2023 bei der Aufstellung.
Die notwendige Förderung der Kommunen erfolgt im Zusammenspiel von Bund, Ländern und Kommunen, durch eine Regelfinanzierung. Auf diese Weise sollte jede Kommune bis 2026 den Ist-Zustand beschreiben und einen Wärmeplan für die Zukunft erstellen.
Kleinere Kommunen (unter 40.000 EW) können sich mit anderen zusammenschließen, z.B. auf Kreisebene.
Die Bundesländer sollen die Gesetzgebung für die Wärmewende entsprechend anpassen.
Kommunen müssen Hauseigentümerinnen und -eigentümern Wege zur Wärmewende aufzeigen und eine pro-aktive Energieberatung leisten.

aus: Empfehlungen für die deutsche Klimapolitik, S.70ff    von: Bürgerrat Klima


 

Aus dem 8. Kapitel des Berichts vom Wuppertal Institut
„CO2-neutral bis 2035: Eckpunkte eines deutschen Beitrags zur Einhaltung der 1,5°C-Grenze“:

8. Gebäude

Die THG-Emissionen im Gebäudesektor sind zwischen 1990 und 2014 um rund 40 Prozent gesunken.
Seitdem ist jedoch kein abnehmender Trend mehr erkennbar.

Für das Erreichen von THG-Neutralität bis 2035 ist im Gebäudesektor
eine deutliche Reduktion des Wärmebedarfs v. a. im Gebäudebestand
sowie ein schneller und umfassender Wechsel zu Heiztechnologien auf Basis erneuerbarer Energien nötig.

Die energetische Sanierungsrate für Gebäude, die in den vergangenen Jahren bei ca. 1 Prozent des Bestands pro Jahr lag,
ist deutlich zu niedrig für das Erreichen einer zeitnahen oder auch nur mittelfristigen Treibhausgasneutralität.
Vor allem, wenn ein treibhausgasneutraler Gebäudebestand ohne einen nur schwer zu deckenden Mehrbedarf
an erneuerbaren Energieträgern bis 2035 erreicht werden soll,
muss die jährliche Sanierungsrate auf eine beispiellose Höhe von etwa 4 Prozent gebracht werden.

Bei ungenügender Sanierungsrate oder -tiefe müsste ein großer Teil der aktuellen fossilen Bedarfe
zukünftig durch synthetische Energieträger gedeckt werden,
deren ausreichende Verfügbarkeit bis 2035 als unsicher angesehen werden muss
und deren Erzeugung mit erheblichen Umwandlungsverlusten und
für die Bewohner mit starken Energiepreissteigerungen verbunden wäre.

Eine verbesserte Gebäudeenergieeffizienz
erlaubt auch eine energieeffiziente und wirtschaftliche Elektrifizierung der Wärmebereitstellung über Wärmepumpen
.
Der Anteil von Wärmepumpen an allen Heizsystemen müsste Szenarien zufolge
in einem klimaneutralen Energiesystem auf etwa 60 bis 80 Prozent ansteigen.
Vor allem in urbanen Räumen sollte zudem die auf erneuerbare Energien umzustellende Nah- und Fernwärme ausgebaut werden.
Schließlich kann auch die Solarthermie einen relevanten Beitrag von etwa 10 Prozent zur klimaneutralen Wärmeversorgung beitragen.

Zusätzlich wird im Gebäudebereich auch Suffizienz einen wichtigen Beitrag für das Erreichen von Klimaneutralität leisten müssen.
Es gilt, den Trend des wachsenden Wohnraumbedarfs pro Kopf durch intelligente und flexible Nutzungsformen zu stoppen bzw. umzukehren.
[Suffizienz = Material, Energie sparen, begrenzen auf ein „Weniger“
Effizienz = neue technische Lösungen, um mit weniger Aufwand viel mehr Leistung zu bekommen
Konsistenz = Wechsel zu anderen Energieformen wie Sonne und Wind
]

Für den Gebäudebereich ist für das Erreichen von Treibhausgasneutralität ein
Policy-Mix aus Anreizen, Regulation sowie Information und Beratung notwendig.
Unter anderem sollten anlassbezogene energetische Sanierungen
zur Verpflichtung gemacht werden, etwa bei Vererbung oder Verkauf
und es sollte ein verbindlicher schrittweiser Abbau (phase-out) fossiler Heizsysteme beschlossen werden
und finanzielle Anreize erhöht sowie an Zielgruppen angepasst werden, um Sanierungen wirtschaftlich attraktiv zu machen.
Eine Verursacher- und sozial gerechte, wirkungsvolle CO 2 -Bepreisung kann dabei eine wichtige unterstützende Rolle spielen.
Um die energetische Sanierungsrate deutlich zu erhöhen, bedarf es auch einer Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive im Handwerk.
Die Digitalisierung kann durch serielles, vorfabriziertes Sanieren die notwendige Bestandssanierung beschleunigen und deren Qualität sichern.

Wuppertal Institut, „CO2-neutral bis 2035: Eckpunkte eines deutschen Beitrags zur Einhaltung der 1,5°C-Grenze“, Oktober 2020, S. 89

 

 

 


Empfehlungen von „Agora“ + „Klimaneutralität“ zum Klimaziel
„CO2-Ausstoß
um mindestens 65% bis 2030 im Vergleich zu 1990 senken“

Für Neubauten soll ab 2024 der Einbau fossiler Heizungsanlagen nicht mehr zulässig sein. Für we­sent­liche Umbauten von Bestandsgebäuden werden erhöhte energetische Anforderungen gesetzlich fest­gelegt. Den klimaneutralen Neubau und die klimaneutrale Gebäudesanierung wollen die Klima­ex­per­ten jährlich mit zwölf Milliarden Euro fördern.
Die steigenden CO₂-Kosten sollen ab 2023 nicht mehr auf Mieterinnen und Mieter umgelegt werden dürfen, um so Vermietenden einen Anreiz zur energetischen Sanierung und Umstellung auf CO₂-freie Heizsysteme zu geben. Die Modernisierungsumlage bei energetischer Sanierung soll auf 1,5 Prozent abgesenkt werden. Fördermittel müssen zukünftig nicht mehr von den umlagefähigen Kosten abge­zogen werden und verbleiben so beim Gebäudeeigentümer (Drittelmodell). „Sowohl klimapolitisch als auch sozialpolitisch gilt: Strompreis runter, CO₂-Preis rauf – und die höheren CO₂-Kosten nicht auf die Mieterinnen und Mietern abwälzen, sondern als Anreiz bei den Vermietenden belassen. Denn die haben es in der Hand, in eine neue, CO₂-arme Heizung oder eine gute Dämmung zu investieren“, sagt Graichen.
Als weitere Instrumente im Gebäudesektor nennen die Klimaorganisationen die Verbindlichkeit kom­mu­na­ler Wärmeplanung, die Förderung serieller Sanierung und Anreize für den Einsatz von Wärme­pum­pen.
„Die Sanierungswelle lostreten, Wärmepumpen in die Ein- und Mehrfamilienhäuser und in den Bal­lungsgebieten die grüne Nah- und Fernwärme ausbauen – das sind die Grundpfeiler der Klimapolitik für den Gebäudesektor“, sagt Rainer Baake.

50 Maßnahmen-Vorschläge von Stiftung Klimaneutralität, Agora Energiewende und Agora Verkehrswende
Der gesamte Maßnahmen-Katalog „Politikinstrumente für ein klimaneutrales Deutschland“ (PDF 1MB)

 

weiter: Landwirtschaft Landnutzung Ernährung

zurück: Verkehr