Klimaschutz / Energie / Industrie / PKW-Antrieb : Verkehr   

Warum brauchen wir eine Verkehrswende?

Video von „Allianz pro Schiene e.V.
Der Verkehr auf Deutschlands Straßen nimmt zu – mit gravierenden Folgen für Umwelt, Gesundheit und Volkswirtschaft. Es ist Zeit für ein Umdenken.


 
Verkehrswende? – Was ist das genau?

„Irgendwie das mit den Radwegen und so.“ Alle reden darüber – doch jeder versteht etwas anderes darunter. Die einen haben Angst, dass man ihnen das Auto weg nimmt, die anderen denken an mehr ÖPNV. Doch die Verkehrswende ist viel mehr als das. Unser Leben wird sich für immer verändern. ….
…Neuverteilung der Straße….. ….Verkehrsmittel….. ….Neuorganisation des Zusammenlebens…. ….in der Stadt und auf dem Land….
Ausführliche Überlegungen dazu bei  Der Klimablog


 
Technologie-Offenheit und Entscheidung für den PKW-Antrieb

eine Abwägung zwischen Elektroantrieb und Antrieb mit E-Fuels für neue PKW
mit Aussagen des Helmholtz-Instituts für Batterieforschung, des ADAC, des Magazins „auto motor sport“


 

Aus dem Kapitel „Verkehr“ des Klimaplans von German Zero
„Der 1,5-Grad-Klimaplan für Deutschland“:

So kommen wir zu einer klimaneutralen Mobilität

Im Verkehrsbereich hat sich seit 1990 bei den Emissionen wenig getan – zuletzt stiegen die Emissionen sogar wieder. Sämtliche Einsparungen durch verbesserte Techniken wurden durch ein Mehr an Personenverkehr und größere Pkws aufgehoben. Auch die Menge der transportierten Güter stieg stark an. Dadurch stieg der Anteil der Emissionen des Verkehrssektors an den deutschen Treibhausgasemissionen auf 18,4 %. Das anhaltende Wachstum im Bereich der Paketzustellung und der Logistik verschärft die Situation zusätzlich. Die Menge des Pkw- und Güterverkehrs sowie der Fahrzeugbestand müssen nach Möglichkeit reduziert werden. Lösungsansätze liegen außerdem in einer umfassenden Elektrifizierung des Straßenverkehrs, einer Verlagerung vom Auto auf ÖPNV und Fahrrad, sowie einer dafür geeigneten Umgestaltung der Innenstädte. Elektrofahrzeuge sind um Faktor 5 effizienter als mit synthetischem Kraftstoff (E-Fuels) betriebene konventionelle Fahrzeuge. Wasserstofffahrzeuge liegen mit dem Faktor 2,5 dazwischen. Daher müssen bis 2030 große Teile, bis 2035 der gesamte Bestand an Pkws und Nutzfahrzeugen elektrifiziert werden. Die nur mit sehr viel grüner Energie herstellbaren E-Fuels und Wasserstoff, sollten ausschließlich im Flugverkehr sowie der Seeschifffahrt eingesetzt werden. Hier gibt es Verkehrsmittel, bei denen die Elektrifizierung aktuell nicht effizient ist.
(Quelle: Klimaplan bei GermanZero S. 27ff – dort ausführliche Erläuterungen)

GermanZeroWichtige Maßnahmen im Sektor 4: VERKEHR

1. Erstzulassung für Pkw mit Verbrennungsmotoren bis 2025
Pkw verursachen 59 % der Emissionen im Verkehr. Sie laufen im Schnitt zehn Jahre lang. Mit einem Erstzulassungsstopp für Verbrenner ab 2025 wird die Flotte 2035 klimaneutral.
(GermanZero-Maßnahme: I.1.a.aa S.164ff im Maßnahmenkatalog „Verkehr“)

2. Erstzulassung für LKW mit Verbrennungsmotoren bis 2030
Lkw sind für mehr als ein Drittel der Emissionen im Verkehr verantwortlich. Sie werden bis 2030 auf alternative Antriebe umgestellt und die Lkw-Maut an ihren CO2-Emissionen ausgerichtet.
(GermanZero-Maßnahme: II.3.a. S.226ff + II.2.a S.220 im Maßnahmenkatalog „Verkehr“)

3. „Deutschlandtakt“-Gesetz
Mehr Fahrten, kürzere Umsteigezeiten: Ein gesetzlicher, bedarfsorientierter Zielfahrplan sorgt für ausreichend getaktete Angebote.
(GermanZero-Maßnahme: I.3.b. S. 210 im Maßnahmenkatalog „Verkehr“)

4. Neuer Luftverkehr-Emissionshandel
Ein separater Emissionshandel sorgt dafür, dass bis 2035 keine klimaschädlichen Energieträger mehr im innereuropäischen Luftverkehr zum Einsatz kommen.
(GermanZero-Maßnahme: III.1.a. S. 232 im Maßnahmenkatalog „Verkehr“)

5. Förderung des ÖPNV
Bundesgesetze eröffnen den Kommunen künftig neue Quellen: City-Maut, Arbeitgeberabgabe und Gebühren für Anwohnerparkplätze finanzieren den ÖPNV.
(GermanZero-Maßnahme: I.3.c. S. 213 + I.1.c. S. 186 im Maßnahmenkatalog „Verkehr“)


 

 

Leitsätze und Empfehlungen des „Bürgerrat Klima“ für die deutsche Klimapolitik: MOBILITÄT

Leitsätze des Handlungsfelds Mobilität:
Alle Maßnahmen und Entscheidungen von Bund, Ländern und Kommunen im Bereich der Mobilität müssen ab sofort mit oberster Priorität das Ziel der weitgehenden Klimaneutralität berücksichtigen.
Dabei soll der öffentliche Raum zum attraktiven Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen werden. Die Verkehrsvermeidung von klimaschädlichem Verkehr ist dabei ebenso wichtig wie die Verkehrsverlagerung auf attraktive, schnelle und sozial verträgliche Alternativen in Stadt und Land. Die Erfüllung der Mobilitätsbedarfe darf nicht vom Einkommen abhängig sein. Der öffentliche Verkehr, Radverkehr und Fußverkehr muss Priorität vor dem motorisierten Individualverkehr haben und im Fernverkehr der Bahnverkehr vor dem Flugverkehr.

Empfehlung #1: Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) soll unverzüglich ausgebaut, optimiert und attraktiver werden.Der Ausbau des ÖPNV soll nicht länger eine Kann-, sondern eine Pflicht-Aufgabe für Kommunen sein.
Anschlüsse von „Haustür zu Haustür“ sollen das Ziel sein, zum einen über eine höhere Taktung und Ausbau von Haltestellen, auf dem Land in Kombination mit On Demand (Ruftaxis/Rufbusse) und Carsharing Angeboten.
Individuelle Bedarfe der Mobilität müssen berücksichtigt werden (Kinderwagen, Fahrrad, Transport größerer Gegenstände).
Barrierefreiheit muss gewährleistet sein.
Die Digitalisierung soll genutzt werden, um bundeseinheitliche, (automatischer Bestpreistarif) und die Erfassung und Berücksichtigung von Mobilitätsbedarfen und Feedback zu ermöglichen.
Sicherheit und Sauberkeit an Bahnhöfen müssen einen hohen Stellenwert bekommen (z.B. mehr Personal und Videoüberwachung) Fahrradstellplätze und Leihfahrräder an den Bahnhöfen sollten gefördert werden. Mitnahme von Fahrrädern und E Bikes in Zügen und ÖPNV muss deutlich leichter werden und auch im Berufsverkehr möglich sein.

Empfehlung #2: Der öffentliche Personennahverkehr soll umgehend deutlich günstiger werden.
Zum Beispiel durch bundesweite Tickets, Flatrate Tickets, Jahres oder Monatstickets.
Der flächendeckende Glasfaserausbau muss zu 100% bis 2025 entsprechend den Zielen der derzeitigen Bundesregierung umgesetzt werden.

Empfehlung #3: Die nächsten 5 Jahre sollen 70% der verfügbaren Finanzmittel für Infrastruktur in den Ausbau von Gleisen und Radverkehr anstatt in den Straßenbau fließen. Die Finanzierung des Ausbaus des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) soll durch den Bund gesichert sein.
Die Kosten des Ausbaus des ÖPNV werden durch den Wegfall der Steuervergünstigungen des motorisierten Individualverkehrs (MIV), durch Einnahmen aus der CO 2-Bepreisung und durch allgemeine Steuern ermöglicht.

Empfehlung #4: Der Ausbau des Schienennetzes und der Ausbau von eingleisigen Engpässen im Schienennetz für den Deutschlandtakt hat absolute Priorität vor dem Straßen-Neubau und anderen Maßnahmen bei der Bahn. Der Deutschlandtakt soll bis 2035 realisiert werden.
Im Fernverkehr soll das Europäische Gleisnetz ausgebaut werden. Es braucht einen freien Transport auf der Schiene von Süd nach Nord.
Autoindustrie und Bahn müssen ein verknüpftes Mobilitätsangebot schaffen, bei dem man mit einem Ticket Bahn und Carsharing Angebote nutzen kann.

Empfehlung #5: Die Bahn und die deutsche Regierung sollen sich national und auf EU Ebene dafür einsetzen, dass bis 2030 eine internationale Infrastruktur geschaffen wird, um Güterverkehr auf die Schiene zu bekommen.
Dadurch soll der Gütertransport mit LKW bis Ende 2030 auf 25% des jetzigen Umfangs reduziert werden.
Die Bahn muss im Fernverkehr (Güter und Personentransport) konkurrenz- fähig werden.
Der Güterverkehr auf der Schiene soll günstiger werden als der Güterverkehr auf der Straße (da wo Zugstrecken schon als Alternative vorhanden

Empfehlung #6: Die Politik sollte sofort anfangen, Subventionen des motorisierten Individual- verkehrs (MIV) umzuschichten hin zu klimafreundlicher Mobilität und ressourcenschonenden Verfahren.
Dies sollte in einer Geschwindigkeit passieren, die wirtschaftlich vertretbar ist.
Der klimaschädliche Autoverkehr muss verteuert werden. Dort, wo es keinen günstigen und verbesserten öffentlichen Personenverkehr gibt, muss es einen Ausgleich geben.

Empfehlung #7: Die Bundesregierung soll sofort ein generelles Tempolimit erlassen: Bundesautobahn und Kraftfahrstraßen 120km/h, Landstraße 80km/h, Innenstädte 30km/h

Empfehlung #8: Es soll eine City-Maut eingeführt werden, um Städte von Autoverkehr zu entlasten. [Diese Empfehlung wurde von 51% der Bürgerrät*innen abgelehnt!]

Empfehlung #9: Die Aufklärung der Bevölkerung über Zusammenhänge von Alltagsverhalten und Klimaschutz sowie eine positive Kommunikation der Mobilitätswende sollen gefördert werden, damit sich Verhaltensweisen ändern.
Es braucht dafür mehr Werbung, Bildung und Erziehung, z.B. Einführung von Mobilitätsberatern, mediale Präsenz für nachhaltige Mobilität (kleine Autos, Fahrräder), Lebensqualität durch Mobilitätswende, Förderung des Fahrradtourismus.
Die Politik stellt dafür ein Budget bereit.
Die Politiker sollen dabei Vorbilder und offen für Alternativen sein (z.B. Nutzung klimaneutraler Verkehrsmittel)

Empfehlung #10: Es soll einen Anspruch auf Home Office geben.Die Entscheidung muss bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern liegen, es darf kein Zwang entstehen. Psychologische Belastung und soziale Vereinsamung müssen hierbei beachtet werden.

Empfehlung #11: Unternehmen sollten verpflichtet werden, Mitarbeitern einen Anreiz zu schaffen,den öffentlichen Personennahverkehr bzw. klimaneutrale Verkehrsmittel zu nutzen, damit bis 2024 möglichst 80% der Belegschaft nicht mehr mit einem klimaschädlichen Fahrzeug zur Arbeit kommen.
Beispielsweise durch: weniger Parkplätze, Angebot von Job Rädern inklusive Umkleidemöglichkeiten, Job Ticket, bessere Anbindung, klimaneutrale Dienstwagen (mit Begrenzung der Motorleistung).
Zusätzlich sollen Unternehmen ab einer Mitarbeiteranzahl von 50 Personen

Empfehlung #12: Das autonome Fahren sollte technisch und rechtlich als ergänzende Maßnahme für den öffentlichen Verkehr im Sinne von On Demand Verkehr (Ruftaxis/Rufbusse) und Ride Sharing gefördert werden.

Empfehlung #13: Zur Stärkung des Radverkehrs muss in den nächsten 5 bis 10 Jahren die Infrastruktur für Fahrräder massiv ausgebaut werden. Dabei soll dem Beispiel der Niederlande gefolgt werden. Dies soll eine Pflichtaufgabe für Bund, Länder und Kommunen sein.
Zum Ausbau gehören:
In den Städten: Baulich getrennte, beidseitige Radwege an allen größeren Straßen. Kleinere Straßen in Fahrradstraßen umwandeln, so dass sie ein sinnvolles Netz ergeben.
Auf dem Land: Jede Straße braucht einen baulich getrennten, zweispurigen Radweg mit Markierungen für beide Richtungen, damit auch ältere Menschenund Kinder sich sicher mit dem Rad bewegen können. Innerorts sind ebenfalls sichere Radwege notwendig.
Systematischer Bau von Fahrradschnellwegen in den Städten und zwischen Stadt und Land, mit sinnvollen Anschlüssen an die Bahn oder Park&Ride.
Es sind ausreichend sichere Fahrradstellplätze notwendig.
Es ist eine Radwegebaupflicht mit jedem Straßenneu und ausbau einzuführen.

Empfehlung #14: Die Nutzung von E Bikes in der Stadt und auf dem Land muss aktiv gestärkt und gefördert werden.
Dies soll geschehen durch:
Flächendeckenden Ausbau von Ladesystemen und sichere Stellplätze fürE-Bikes und E-Lastenräder besonders an Umsteigeknotenpunkten (Bahnhof, Busbahnhof, etc.)
Förderung für den Kauf von E-Bikes und E-Lastenrädern
Extra ausgewiesene Zulassung von S-Pedelecs nach dem Vorbild der Niederlande auf einigen Radwegen zum Teil mit Geschwindigkeitsbegrenzung.

Empfehlung #15: Die Erstzulassung von Verbrennern soll bis 2027, spätestens 2030 eingestellt werden. Damit dies realisierbar ist und sozial ausgewogen gestaltet wird, sind folgende Voraussetzungen zu schaffen:
Zum Ausbau gehören:
Bis zum kompletten Ausstieg soll es als Übergang eine Staffelung nach Quoten für die Neuzulassung geben (z B früherer Ausstieg für Fahrzeuge mit hohen CO2-Emissionen oder für Dienstwagen), ausgenommen von dieser Regelung sind Arbeits Kraft u Baumaschinen
Steuern und Kosten für Kraftstoff für Verbrenner Autos sollen nach und nach erhöht werden
Für die Übergangszeit sollen synthetische Kraftstoffe für Verbrenner gefördert werden
Unterschiedliche Lebensumstände (Stadt/ soziale und wirtschaftliche Verhältnisse) müssen berücksichtigt werden hier gezielte Hilfen für besonders belastete Gruppen
Car-/Bikesharing soll bzw muss ausgebaut und staatlich gefördert werden und kostengünstige Lösungen für die Langstrecke und längerfristige Nutzungen angeboten werdenGegebenenfalls soll es eine Abwrackprämie für klimaschädliche Fahrzeugegeben, die außer Betrieb gesetzt und für mehrere Jahre nicht durch ein neues klimaschädliches Auto ersetzt werden

Empfehlung #16: Um Empfehlung 15 zu erreichen, soll nach Ausschöpfung der Verkehrsvermeidung und verlagerung der Ausbau der Elektromobilität entsprechend zügig vorangebracht werden.
Dabei sind folgende Maßnahmen zu beachten:
Es sollte Anreize für die Anschaffung von E-Autos in Form von Kaufprämien geben. Dabei sollen Fahrzeuge mit weniger Energieverbrauch stärker bezuschusst werden. Hybridfahrzeuge werden nicht mehr als E-Auto gekennzeichnet.
Die Ladeinfrastruktur soll schnell ausgebaut werden, besonders im ländlichenRaum. Lademöglichkeiten (zu Hause und an öffentlichen Orten) sollten für alle sichergestellt werden. Schnellladestationen müssen allgemein breit-flächig ausgebaut werden, auch auf Raststätten. Arbeitgeber müssen verpflichtet werden, Ladestationen für E-Autos bereitzustellen. Kombination von Förderungsmöglichkeiten für Solar und Speicheranlagen an Gebäuden als Lademöglichkeit.
Es müssen Technologien zur Erhöhung der Reichweite gefördert werden.
Ein Kreislaufsystem für das Recyclen der Batterien muss bis Ende 2030 innerhalb von Deutschland gestaltet werden. Ziel: 90% der Komponenten einer Batterie sollten recycelbar sein und Transparenz über die Herkunft der Rohstoffe hergestellt werden.
Elektrifizierung: Oberleitung für LKWs auf Autobahnen innerhalb von 10 Jahren

Empfehlung #17: Um Empfehlung 15 zu erreichen, sollen alle alternativen, klimaneutralen Antriebe weiter erforscht und auch im breiten Umfang getestet werden.
Dabei sind insbesondere folgende Aspekte zu beachten:
Um bis 2030 einen Anteil von mindestens 50% klimaneutraler Fahrzeuge am gesamten Fahrzeugbestand zu erreichen, sollten diese durch ein Bonus Malus System gefördert werden.
Die Beimischungsquote von synthetischen Kraftstoffen soll erhöht oder der Preis für diese Kraftstoffe attraktiv gestaltet werden. Dabei müssen E-Autos trotzdem am attraktivsten sein.

Empfehlung #18: Die Flugticketpreise müssen die wahren Klimakosten abbilden. Die Mehreinnahmensollen für den Ausbau des Bahnverkehrs oder für eine Rückvergütung pro Kopf genutzt werden.
Dies soll unter anderem geschehen durch:
die Erhöhung der Luftverkehrssteuer
das Erheben einer Steuer auf Kerosin
Dabei muss Deutschland sich für eine EU weite Umsetzung einsetzen.
Abschaffung von Kurzstreckenflügen, wenn Alternativen mit der Bahn vorhanden sind (Bsp. Zubringerflüge Stuttgart Frankfurt)
durch eine CO2-Umlage auf den Flugticketpreis

Empfehlung #19: Es sollen ehrgeizige Anstrengungen unternommen werden, Flüge, insbesondere Kurzstreckenflüge, zu vermeiden.
Dazu gehört z. B.:
Unmittelbare Anpassung des Bundesreisekostengesetztes im Hinblick auf den Regelfall Videokonferenz, der Inlandsflüge nur mit stichhaltiger Begründung als Ausnahme zulässt
Verlagerung des inländischen Personenflugverkehrs auf die Schiene bis 2030
das Vermeiden von Flügen durch digitale Tools (Videokonferenzen)
Verzicht von Politikerinnen und Politiker auf Kurzstreckenflüge
Steuerung von Urlaubswerbung
weniger Luftfracht

Empfehlung #20: Alle verbleibenden Flüge sollen auf synthetische Kraftstoffe umgestellt sein.
Es sollen keine grünen Kraftstoffe aus landwirtschaftlichem Anbau verwendet werden.
Die Forschung zu alternativen Antrieben für Flugzeuge sollte gefördert werden, u. a. mit den Einnahmen der Kerosinsteuer.

aus: Empfehlungen für die deutsche Klimapolitik, S.48ff    von: Bürgerrat Klima


 

Aus dem 7. Kapitel des Berichts vom Wuppertal Institut
„CO2-neutral bis 2035: Eckpunkte eines deutschen Beitrags zur Einhaltung der 1,5°C-Grenze“:

7. VERKEHR

Die THG-Emissionen im Verkehr stagnierten in den letzten 30 Jahren auf hohem Niveau
[THG-Emissionen = Treibhaus-Gas-Emissionen]
– ihr Anteil an den gesamten THG-Emissionen in Deutschland ist auf inzwischen rund 20 Prozent gestiegen.
Die erzielten Effizienzgewinne und (geringen) Verlagerungen auf den Umweltverbund
wurden kompensiert durch gestiegene Verkehrsaufwände im Personen- und Güterverkehr sowie größere und stärker motorisierte Pkw.

Um im Verkehrssektor bis 2035 Klimaneutralität erreichen zu können,
müssen verschiedene weitgehende Maßnahmen schnell umgesetzt werden
.

Verkehr reduzieren: Verkehrsvermeidende Stadt- und Raumplanung, Anreize gegen Zersiedelung,
die Förderung virtueller Mobilität (zum Beispiel Homeoffice)
sowie die Verteuerung von Flugverkehr könnten eine
Reduzierung der Personenverkehrsleistung gegenüber heute um rund 20 Prozent ermöglichen.
Der Güterverkehr könnte durch eine Förderung regionaler Wirtschaftskreisläufe
und eine Verteuerung von Lkw-Transporten gegenüber heute um rund 5 bis 10 Prozent verringert werden.

Verkehr verlagern: Durch massiven Ausbau und Attraktivierung von öffentlichem Verkehr, Rad-Infrastrukturen
und Sharing-Angeboten kann eine
Verlagerung vom motorisierten Individualverkehr auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel erreicht werden,
wenn zugleich der Autoverkehr unattraktiver gestaltet wird – durch Push-Faktoren wie Tempolimit, höhere Preise
und eine Umwidmung von Straßenraum.
So könnte sich die Verkehrsleistung des Umweltverbunds aus Fuß- und Radverkehr sowie öffentlichem Verkehr bis 2035 verdoppeln,
während der Pkw-Verkehr um die Hälfte reduziert würde.
Engpassbeseitigungen im Schienennetz, die Reaktivierung von Gleisanschlüssen
und automatisierte Hubs für den kombinierter Güterverkehr können den Lkw-Verkehr zugunsten der Schiene um 30 Prozent reduzieren.

Effizienz verbessern: Weiterentwickelte CO 2 -Flottengrenzwerte können zusammen mit progressiven Kfz-Steuern
eine Trendwende bei Pkw-Gewicht und Motorisierung herbeiführen,
wodurch die Fahrzeugeffizienz um rund 30 Prozent steigen kann.
Im LkwVerkehr sind Effizienzsteigerungen um ca. 25 Prozent möglich.

Alternative Antriebe einsetzen: Ein Verbot von Verbrennungsfahrzeugen
und ein davor stattfindender Phase-Out [schrittweise Auslauf-phase]
würden eine schnelle Elektrifizierung der Pkw-Flotte ermöglichen.
Beim Ausstiegsdatum ist zu berücksichtigen, dass der Großteil der Pkw-Flotte bis 2035 aus Elektrofahrzeugen bestehen muss
und Pkw mit Verbrennungsmotor ab Zulassung ca. 10 Jahre in Betrieb bleiben.
Im Güterverkehr könnte bei leichten Nutzfahrzeugen ein Umstieg auf batterieelektrischen Antrieb erfolgen,
bei Lkw ein Umstieg vor allem auf Wasserstoffantrieb,
während für Sattelzüge eine Oberleitungs-Infrastruktur auf Autobahnen aufgebaut werden sollte.
Die Kraftstoffe für die verbliebenen Verbrennungsfahrzeuge sowie den Luft- und Schiffsverkehr
sollten bis 2035 schrittweise auf strombasierte synthetische Energieträger umgestellt werden.

Wuppertal Institut, „CO2-neutral bis 2035: Eckpunkte eines deutschen Beitrags zur Einhaltung der 1,5°C-Grenze“, Oktober 2020, S. 74

 

 

 


Empfehlungen von „Agora“ + „Klimaneutralität“ zum Klimaziel
„CO2-Ausstoß
um mindestens 65% bis 2030 im Vergleich zu 1990 senken“

Mit einem Kanon aufeinander abgestimmter Maßnahmen wollen die Klimaexperten den Bestand an Elektro-Pkw bis 2030 auf mindestens 14 Millionen steigern. Erreicht werden soll dies unter anderem mit einer Umgestaltung der Kfz-Steuer, die eine deutliche Lenkungswirkung in Richtung Elektro-Pkw entfaltet. Zudem wird empfohlen, im Rahmen der Dienstwagenbesteuerung anfallende klimaschäd­liche Subventionswirkungen bei Verbrennerfahrzeugen zu beseitigen.
Entlastungen emissionsfreier Fahrzeuge sowie Belastungen für Verbrenner-Lkw bei der Lkw-Maut, die Beschleunigung des bedarfsgerechten Ausbaus der Ladeinfrastruktur und eine Verschärfung der CO₂-Flotten­grenzwerte in der EU sollen die Elektrifizierung von Lkw voranbringen.
Zu den weiteren Maßnahmen zählen der Ausbau des Eisenbahnnetzes und die Stärkung des öffent­lichen Nahverkehrs. Ziel ist hier eine Verdopplung der Fahrgastzahlen und ein Anteil der Schiene am gesamten Güterverkehr von 25 Prozent. Darüber hinaus soll der Bundesverkehrswegeplan an die Erfordernisse eines klimaneu­tralen Deutschlands im Jahr 2045 angepasst werden. Vorrang soll die Substanzerhaltung der Ver­kehrs­infrastruktur und der Ausbau des Schienennetzes bekommen. Finanzielle Privilegien des Luft­verkehrs sollen beseitigt, die Sätze der Luftverkehrsabgabe auf das Niveau des Mehrwertsteuersatzes von 19 Prozent angehoben werden.
Darüber hinaus schlagen die Organisationen die Einführung flächendeckender Höchstgeschwindigkei­ten vor: 130 km/h auf Bundesautobahnen, 30 km/h als Regelgeschwindigkeit innerorts mit der Mög­lichkeit für Kommunen, in Ausnahmefällen abweichend Tempo 50 anordnen zu können.

50 Maßnahmen-Vorschläge von Stiftung Klimaneutralität, Agora Energiewende und Agora Verkehrswende
Der gesamte Maßnahmen-Katalog „Politikinstrumente für ein klimaneutrales Deutschland“ (PDF 1MB)

 

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