„Als Mieterstromvertrag wird ein Vertrag zur Lieferung von Strom bezeichnet, der direkt zwischen Ihnen als Mieterstrom-Nutzerin oder -Nutzer und dem Anlagenbetreiber oder einem Dritten (falls die Anlage nach dem 1. Januar 2021 in Betrieb genommen wurde) als Mieterstromlieferant abgeschlossen werden kann. Anlagenbetreiber kann Ihr Vermieter (z. B. eine Einzelperson oder Genossenschaft), aber auch ein spezieller Mieterstrom-Dienstleister sein.“
(Bundesnetzagentur, Mieterstrom)

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz: Häufig gestellte Fragen zum Mieterstrom
„Bisher haben vor allem Eigenheimbesitzer die Möglichkeit, von Strom aus Solaranlagen auf dem Hausdach zu profitieren. Das soll jetzt auch für Mieter möglich sein. Wenn ein Vermieter eine Solaranlage auf dem Dach installiert, kann er den so erzeugten Strom an seine Mieter liefern. 

energie-experten.org:Mieterstrom wird in keinem Fall durch das öffentliche Stromnetz geleitet, und kann daher besonders preisgünstig angeboten werden: Netznutzungsentgelte, Konzessionsabgaben und Stromsteuer fallen nicht an. Und seit 01.07.2022 muss auch keine EEG-Umlage mehr gezahlt werden.

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