21.06.2023: „Die Bundesregierung hat die Neufassung des Klimaschutzgesetzes auf den Weg gebracht und das neue umfassende Klimaschutzprogramm vorgelegt. Damit bekräftigt sie ihre ehrgeizigen Klimaziele. Von nun an soll der Blick verstärkt auf die zukünftige Entwicklung der Treibhausgasemissionen gerichtet und die Gesamtverantwortung aller Bereiche gestärkt werden – bei weiterhin voller Transparenz einzelner Sektoren. Hier die wichtigsten Inhalte.“
(Die Bundesregierung, Klimaschutzgesetz und Klimaschutzprogramm)

 

31 August 2023: Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Verfassungs- und Völkerrechts fordern die gesetzgebenden Organe des Bundes auf, das Klimaschutzgesetz nicht abzuschwächen:
Für eine völker- und verfassungsrechtskonforme Klimaschutzpolitik
Effektive Maßnahmen gegen die Erderwärmung statt Verwässerung des Klimaschutzgesetzes!

Berichte über Extremwetterereignisse in allen Erdteilen haben uns in den letzten Wochen noch einmal deutlich vor Augen geführt, welche Folgen die Klimaveränderung haben wird. Darum sind energische und wirksame Maßnahmen zur Reduktion des CO2-Ausstoßes von größter Wichtigkeit für die Erhaltung der Grundlagen eines menschenwürdigen Lebens.
Das Bundesverfassungsgericht hat im März 2021 klargestellt, dass das Grundgesetz zu wirksamen Maßnahmen gegen die Erderwärmung verpflichtet. Diese Pflicht gilt auch gegenüber zukünftigen Generationen, deren Möglichkeiten, ihre Freiheitsrechte auszuüben, ohne entsprechende Maßnahmen erheblich beeinträchtigt würden.“
(Verfassungsblog: Für eine völker- und verfassungsrechtskonforme Klimaschutzpolitik)

 

25.10.2023: Parents for Future: Aufforderung zur Unterschrifts-Verweigerung unter 2. Novelle Klimaschutzgesetz
offener Brief an Bundespräsident Steinmeier
Parents for Future Deutschland fasste Anfang Oktober den Entschluss, der Abschwächung des Klimaschutzgesetzes (KSG) durch Aufhebung der Sektorenziele entgegenzutreten. In der Erwartung, dass der Bundestag der 2. Novelle des KSG in einer Klimaschutz abschwächenden Form zustimmen wird, appelliert die Gruppe an Bundespräsident Steinmeier, seine Unterschrift zu verweigern. Dann würde das Gesetz nicht in Kraft treten.  …..
Deutschland hat 2015 völkerrechtlich bindend entschieden, alles zu tun, um die Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen [1]. Dieses Versprechen wurde 2021 in einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) in den Verfassungsrang gehoben und die Notwendigkeit wirksamer Maßnahmen rechtsverbindlich eingefordert [2]. Im Jahr 2022 hob das BVerfG die Bedeutung der Sektorenziele im KSG, in einem Nichtannahmebeschluss zu Verfassungsbeschwerden gegen Landesklimaschutzgesetze, hervor [3]. Mit der Novellierung ist nun eine Aufweichung der Sektorziele geplant. Dies führe, darüber ist sich ein Expertenkonsortium von 60 Professorinnen und Professoren für Völker- und Verfassungsrecht [4] sowie der Expertenrat für Klimafragen einig [5], zu einer Verlangsamung von Klimaschutz.“
(parentsforfuture: offener Brief an Bundespräsident Steinmeier)

 

Neufassung des Klimaschutzgesetzes