Deutschland hat sich ehrgeizige Klimaziele gesetzt, aber mit der Umsetzung hapert es vor allem im Verkehr und bei Gebäuden. Die Bundesregierung muss einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zufolge sofort gegensteuern. ….
Es geht um das Klimaschutzgesetz, das derzeit für jeden Sektor jährliche Ziele zur Senkung der schädlichen Treibhausgase vorschreibt. Werden diese in einzelnen Sektoren verfehlt, muss laut Paragraf 8 des Gesetzes das jeweils zuständige Ministerium mit einem Sofortprogramm gegensteuern. 2022 wurden die Ziele für Verkehr und Gebäude gerissen. …..“
(tagesschau 30.11.2023, 21:12 : Berlin-Brandenburger Gericht verpflichtet zu mehr Klimaschutz)

 

Aus dem Bundes-Klimaschutzgesetz 2021:

§ 4 Zulässige Jahresemissionsmengen und jährliche Minderungsziele, Verordnungsermächtigung
(1) Zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele nach § 3 Absatz 1 werden jährliche
Minderungsziele durch die Vorgabe von Jahresemissionsmengen für die folgenden Sektoren festgelegt:

1. Energiewirtschaft,

2. Industrie,

3. Verkehr,

4. Gebäude,

5. Landwirtschaft,

6. Abfallwirtschaft und Sonstiges.
Die Emissionsquellen der einzelnen Sektoren und deren Abgrenzung ergeben sich aus Anlage 1. Die Jahresemissionsmengen für den Zeitraum bis zum Jahr 2030 richten sich nach Anlage 2. Im Sektor Energiewirtschaft sinken die Treibhausgasemissionen zwischen den angegebenen Jahresemissionsmengen möglichst stetig.  …..

 

Insbesondere in den Bereichen Bau und Verkehr wurden für 2021 und 2022 die Grenzwerte nicht einghalten!

§ 8 Sofortprogramm bei Überschreitung der Jahresemissionsmengen

(1) Weisen die Emissionsdaten nach § 5 Absatz 1 und 2 eine Überschreitung der zulässigen Jahresemissionsmenge für einen Sektor in einem Berichtsjahr aus, so legt das nach § 4 Absatz 4 zuständige Bundesministerium der Bundesregierung innerhalb von drei Monaten nach der Vorlage der Bewertung der Emissionsdaten durch den Expertenrat für Klimafragen nach § 11 Absatz 1 ein Sofortprogramm für den jeweiligen Sektor vor, das die Einhaltung der Jahresemissionsmengen des Sektors für die folgenden Jahre sicherstellt.
(2) Die Bundesregierung berät über die zu ergreifenden Maßnahmen im betroffenen Sektor oder in anderen Sektoren oder über sektorübergreifende Maßnahmen und beschließt diese schnellstmöglich. Dabei kann sie die bestehenden Spielräume der Europäischen Klimaschutzverordnung berücksichtigen und die  Jahresemissionsmengen der Sektoren gemäß § 4 Absatz 5 ändern. Vor Erstellung der Beschlussvorlage über die Maßnahmen sind dem Expertenrat für Klimafragen die den Maßnahmen zugrunde gelegten Annahmen zur Treibhausgasreduktion zur Prüfung zu übermitteln. Das Prüfungsergebnis wird der Beschlussvorlage beigefügt.
(3) Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag über die beschlossenen Maßnahmen.
(4) Für den Sektor Energiewirtschaft sind die Absätze 1 bis 3 beginnend mit dem Berichtsjahr 2023 im Turnus von drei Jahren entsprechend anzuwenden.

 

Deutsche Umwelthilfe (DUH) 30.11.2023, Pressemitteilung:

Bahnbrechendes Klima-Urteil: Deutsche Umwelthilfe zwingt Bundesregierung vor Gericht zur Aufstellung von wirksamen Klimaschutz-Sofortprogrammen

„Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat mit zwei Klagen vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg das nächste bahnbrechende Klima-Urteil erstritten: Die Richterinnen und Richter bestätigen, dass die Bundesregierung gegen das Bundesklimaschutzgesetz verstößt und verurteilen sie dazu, schnellstmöglich wirksame Klimaschutz-Sofortprogramme für die Sektoren Verkehr und Gebäude vorzulegen. Das Gericht gibt mit seiner heute Morgen verkündeten Entscheidung der DUH in beiden Verfahren Recht. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband fordert die Ampel-Regierung auf, umgehend Notfallmaßnahmen wie ein Tempolimit, den Abbau der 65 Milliarden schweren klimaschädlichen Subventionen und eine Sanierungsoffensive etwa für Schulen und Kindergärten zu beschließen. In einem weiteren Verfahren hatte neben der DUH auch der BUND geklagt und ebenfalls Recht bekommen. ……
Nur der Anfang: Weitere Klimaklagen der DUH auf ausreichende Klimaschutz-Maßnahmen bis 2030 in allen Sektoren werden am 1. Februar 2024 verhandelt. …..“
„Deutsche Umwelthilfe (DUH), Pressemitteilung: Bahnbrechendes Klima-Urteil)

Oberverwaltungsgericht verpflichtet zu mehr Klimaschutz