„BERLIN taz | Der Internationale Gerichtshof (IGH) muss ein Rechtsgutachten zu den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Staaten beim Klimaschutz erstellen. Dies beschloss die UN-Generalversammlung am Mittwoch einstimmig in einer Resolution. Dem IGH wurden von der UN-Generalversammlung zwei konkrete Fragen vorgelegt. Erstens: Welche völkerrechtlichen Verpflichtungen haben die Staaten zum Schutz des Klimas vor der Emission von Treibhausgasen? Und zweitens: Welche Rechtsfolgen ergeben sich für Staaten, die durch Handlungen oder Unterlassungen erhebliche Klimaschäden verursacht haben?
Auch China und Russland waren in der UN-Generalversammlung dafür: Der Internationale Gerichtshof soll die Klimapflichten der Staaten klären.
(taz – die tageszeitung: Schwerpunkt Klimawandel, Christian Rath, UN fordern Klimagutachten an, 30.03.2023)

UN fordern Klimagutachten an